Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-08
Wortprotokoll
Ihre Geschäftsprüfungskommission hat die Aufsicht des Bundes über den kantonalen Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes überprüft, und ich möchte Ihrer Geschäftsprüfungskommission für diese sehr wichtige Arbeit explizit herzlich danken. Die GPK ist zum Schluss gekommen, dass beim Vollzug des Grundwasserschutzrechts noch erhebliche Defizite bestehen. In den Kantonen ist erst ein Bruchteil der notwendigen Zuströmbereiche festgelegt; das sind die Flächen, auf denen das Regenwasser versickert und zum Grundwasser gelangt. Zum Teil sind die Grundwasserschutzzonen für Trinkwasserfassungen nicht ausgeschieden, und die Nutzungseinschränkungen in Grundwasserschutzzonen werden nicht überall durchgesetzt.
Ihre GPK fordert, dass die erwähnten Defizite rasch behoben werden. Das will auch der Bund. In diesem Sinn sind diese Motionen in unseren Augen auch eine Unterstützung für den Bund. Der Bund soll den kantonalen Vollzug des Grundwasserschutzrechts stärker beaufsichtigen, und durch eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen soll die Umsetzung der Grundwasserschutzmassnahmen vereinheitlicht und gestärkt werden. Noch einmal: Es geht hier auch um die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, daher auch die grosse Bedeutung dieser Massnahmen.
Ihre Geschäftsprüfungskommission hat dazu zwei Motionen und ein Postulat mit sieben Empfehlungen an den Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, diese sieben Empfehlungen umzusetzen. Die Arbeiten sind bereits angelaufen.
Mit der Motion 22.3873 fordert Ihre GPK, dass für die Umsetzung der Massnahmen des Grundwasserschutzes verbindliche Fristen gesetzt werden. Die Forderung Ihrer Kommission deckt sich zum Teil mit den Forderungen einer anderen Motion mit dem Titel "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche", die bereits im Juni 2021 von beiden Räten angenommen wurde. Der Bundesrat unterstützt diese Motion. Dank verbindlichen Fristen kann der Vollzug durch die Kantone besser überprüft und wo nötig auch eingefordert werden. Damit kann der Bund seine Aufsicht über den kantonalen Vollzug besser wahrnehmen. Der Bundesrat hat in einer Revision der Gewässerschutzverordnung, die er im Frühling dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt hat, ebenfalls solche Fristen vorgesehen.
Der Bundesrat unterstützt auch die zweite Motion, die Motion 22.3874, "Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes". Hier schlägt Ihre GPK drei Massnahmen vor. Mit einer sind wir aber nicht einverstanden, nämlich mit der Massnahme, wonach der Bund die Kantone finanziell unterstützt, damit sie ihre Vollzugsdefizite beheben. Ich habe es Ihnen heute Morgen schon einmal gesagt: Es ist einfach[NB]nicht[NB]konsequent - auch wenn es um etwas Wichtiges geht -, dass man jedes Mal, wenn Kantone gewisse Vollzugsaufgaben nicht wahrnehmen, als Erstes sagt, der Bund müsse mehr Geld einschiessen. Eine besondere Schwierigkeit ist zudem: Diejenigen Kantone, die ihre Aufgaben gemacht haben, werden vom Bund nicht unterstützt. Sollen dann aber diejenigen Kantone, die bisher zurückhaltend waren oder ihre Aufgaben in einem so wichtigen Bereich nicht wahrgenommen haben, jetzt noch vom Bund unterstützt werden? Das finden wir keine gute Idee. Deshalb unterstützt der Bundesrat diese Motion nur mit Ausnahme des zweiten Prüfungsauftrages.
Eine Bemerkung zum Postulat 22.3875 der GPK-N: Der Bundesrat ist der Meinung, dass die beiden zuständigen Ämter, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt, bereits daran sind, neue Vollzugshilfen zu erarbeiten. Dieses Postulat bringt somit nicht unbedingt einen Mehrwert. Hinsichtlich der Stossrichtung des Anliegens haben wir aber keine Differenz. Von daher stellt sich eher die Frage: Wollen Sie auch noch ein Postulat annehmen und zusätzliche Aufgaben generieren? Materiell bestehen aber keine Differenzen.
Besten Dank für die Arbeit Ihrer Geschäftsprüfungskommission, wir sind sehr motiviert, diese Arbeiten zügig fortzusetzen. Dank Ihrer Unterstützung haben wir auch noch etwas mehr Rückenwind.