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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-12-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-12-12

Wortprotokoll

Der Bund erstattet den Kantonen für Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene während einer gewissen Dauer einen Pauschalbeitrag an die Sozialhilfekosten. Diese Globalpauschalen des Bundes enthalten eine Abgeltung für die Unterbringung und die Unterstützung der Betroffenen, für die obligatorische Krankenversicherung sowie einen Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten. Für anerkannte Flüchtlinge beträgt die monatliche Pauschale im Jahr 2022 durchschnittlich 1490 Franken und für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen 1557 Franken. Die Pauschalen werden während der ganzen Dauer des Asylverfahrens ausgerichtet. Für anerkannte Flüchtlinge vergütet der Bund die Pauschalen während fünf Jahren und für vorläufig aufgenommene Personen während längstens sieben Jahren.

Für die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen an die Betroffenen sind die Kantone zuständig. Die Unterstützung für Asylsuchende und Schutzbedürftige ist gemäss Artikel 82 AsylG nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung muss dabei unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen. Demgegenüber werden anerkannte Flüchtlinge mit Asylgewährung basierend auf Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention nach den gleichen Ansätzen wie bedürftige Schweizer sozialhilferechtlich unterstützt.

Aufgrund der kantonalen Zuständigkeit für die Sozialhilfe kann der Bundesrat keine Aussagen über die effektiv ausgerichteten Leistungen der Kantone oder die Anzahl Personen aus dem Asylbereich machen, deren Sozialhilfe die durchschnittliche AHV-Rente oder den Maximalbetrag für Verheiratete übersteigt. [PAGE 2243]