Herzog Eva · Ständerat · 2022-12-12
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Wie Sie in der Begründung meiner Motion sehen, ist der Hintergrund die parlamentarische Debatte über das bis 2026 befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Wir haben ausführlich darüber diskutiert, wir haben den Gesetzentwurf verabschiedet, dies aus einer plötzlich aufgetauchten Notwendigkeit heraus. Wir[NB]mussten auch einen Rettungsschirm sprechen, eine Summe von 4 Milliarden Franken; das haben wir gemacht. Bisher wurde er aber nicht benutzt. Es sieht im Moment auch nicht so aus, als ob das sein müsste.
Die Diskussion hat uns aber etwas Grundsätzliches gezeigt, was wir eigentlich nach der Finanzkrise im Bereich der Banken gelernt hatten. Wir haben dort bei systemrelevanten Unternehmen der Finanzwirtschaft gesehen: Wir sind nicht gewappnet, und es gibt zu wenig Sicherheiten und Regulierungen, die verhindern würden, dass es überhaupt dazu kommt, dass eine systemrelevante Bank dann gerettet werden muss.
Nun haben wir gemerkt, dass es auch im Strombereich, bei der Versorgung mit Strom, also in einem ebenfalls eminent wichtigen Bereich, zu Fällen kommen kann, in denen der Staat bei grossen, systemrelevanten Unternehmen einspringen muss, bei Betrieben, die an sich in den vergangenen Jahren hohe Gewinne gemacht haben. Wir alle haben wahrscheinlich nicht damit gerechnet, dass es so weit kommen könnte.
Ich verlange in meiner Motion - das wissen Sie, falls Sie die einzelnen Punkte gelesen haben - absolute Selbstverständlichkeiten. Man würde eigentlich denken, dass wir das heute alles schon haben. In einem Bereich, der so wichtig ist, muss zum einen Transparenz herrschen. Zum andern muss auch klar und vorgekehrt sein, dass wir keine volkswirtschaftlichen Risiken eingehen. Es soll gar nicht so weit kommen, dass der Staat einspringen muss; es soll nicht wieder die Situation eintreten, dass wir eine finanzielle Nothilfe sprechen müssen.
Ich habe es am Anfang gesagt: Das Bundesgesetz ist bis 2026 befristet. Das heisst natürlich nicht, dass die Sache nachher erledigt ist. Wir sollten selbstverständlich gesetzliche Grundlagen über diesen Zeitraum hinaus haben. Deshalb müssen diese Arbeiten sofort beginnen. Das ist das, was ich mit meiner Motion möchte. Der Bundesrat beantragt sie zur Annahme; das freut mich sehr.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen, damit alles vorgekehrt wird, was möglich ist, damit wir nicht mehr in diese Situation kommen.