von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-12-12
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 24. Juni 2022 drei parlamentarische Initiativen behandelt, die ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien fordern. Die parlamentarischen Initiativen Christ, Wyss und Barrile haben, ausser in Bezug auf die Altersgruppe, die gleiche Zielsetzung und können deshalb gemeinsam behandelt werden.
Sogenannte Konversionsmassnahmen zielen auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Identität beziehungsweise der sexuellen Orientierung ab. Die Kommission teilt die Einschätzung der Initiantinnen und des Initianten, wonach Handlungsbedarf besteht. Angesichts der Komplexität des Beratungsgegenstands und verschiedener sich stellender Abgrenzungsfragen hat die Kommission nach Anhörung von Fachleuten des Bundesamtes für Gesundheit beschlossen, sich im Rahmen ihrer Sitzung vom 19. August 2022 noch einmal mit den parlamentarischen Initiativen zu befassen und zu diskutieren, ob die Einreichung einer Kommissionsmotion nicht zielführender wäre.
An der Sitzung vom 19. August hat die Kommission das Thema erneut diskutiert. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Berufsorganisationen der Psychiaterinnen und Psychiater und der Psychotherapeuten und -therapeutinnen ihren Mitgliedern solche Massnahmen klar untersagen. Mehrere Kantone haben bereits beschlossen, ihrerseits tätig zu werden. Mit Blick darauf hält es die Kommission für notwendig, eine schweizweit einheitliche Regelung vorzuschlagen, um einen gesetzgeberischen Flickenteppich zu vermeiden. Auch soll sich der Bundesrat an Arbeiten im Ausland orientieren.
Mit einer Kommissionsmotion beauftragt die Kommission für Rechtsfragen den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen bei Minderjährigen und bei jungen Erwachsenen zu erlassen und entsprechende Strafnormen festzulegen. Nicht von diesem Verbot erfasst sein sollen professionell begleitete, ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung, Therapien[NB]von[NB]strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und -verhalten.
Die Kommission sprach sich dafür aus, dass diese Praxis, die davon ausgeht, dass Homosexualität und Transidentität Krankheiten seien und mit entsprechender Behandlung therapiert werden sollten, unhaltbar ist und abgeschafft werden muss. Konversionstherapien üben einen grossen Druck auf die Betroffenen aus. Sie können zu psychischen Störungen bis hin zu Selbstmordgedanken oder zum Selbstmord führen.
Nicht einig war sich die Kommission über den Zeitpunkt für die Lancierung einer Kommissionsmotion, weil der Bundesrat in Erfüllung des Postulates von Siebenthal "Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung" einen Bericht in Aussicht gestellt hat. Eine Minderheit der Kommission will, wie auch der Bundesrat, diesen Bericht abwarten, bevor über eine Kommissionsmotion befunden werden soll. Seitens der Minderheit werden zudem diverse Fragen aufgeworfen, etwa ob das Phänomen tatsächlich existiere, und es wird festgehalten, dass das Strafrecht nur dann angepasst werden soll, wenn sichergestellt ist, dass schädigende Handlungen Tatsache sind. Die Mehrheit sieht dringenden Handlungsbedarf für gegeben und ist gewillt, auch ohne Kenntnis dieses Berichtes eine Kommissionsmotion zu beschliessen. Die Leiden der Betroffenen erfordern rasches Handeln.
Die Kommission hat mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion beschlossen. Die parlamentarischen Initiativen Barrile, Christ und Wyss sind zurückgezogen.