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Müller Damian · Ständerat · 2022-12-12

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Die Schweizer Haushalte sehen sich mit steigenden Kosten konfrontiert. [PAGE 1249] Die Inflation nimmt zu, Preise steigen, Löhne und Renten stagnieren. Krankenkassenprämien belasten die Haushalte teilweise stark. Vor diesem Hintergrund beraten wir drei gleichlautende Motionen, die kurzfristige Massnahmen verlangen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, den Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligung für das Jahr 2023 um 30 Prozent zu erhöhen. Der zusätzliche Beitrag soll dabei unter der Voraussetzung an die Kantone ausgerichtet werden, dass diese ihren Beitrag nicht reduzieren.

Die Motion 22.3793 kommt aus dem Nationalrat, dieser hat sie am 21. September dieses Jahres mit 97 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die zwei anderen Motionen - 22.3801 und 22.3802 - wurden von unseren Kolleginnen Chassot und Carobbio Guscetti eingereicht.

Heute präsentiert sich die Situation wie folgt: Die Kantone verbilligen die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Bund bezahlt ihnen dafür einen Beitrag, der 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht. Das ist in den Artikeln 65 und 66 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung geregelt. Wenn die Kosten und damit die Prämien steigen, leistet der Bund somit einen höheren Beitrag an die Prämienverbilligung. Es gilt in dieser Diskussion auch zu beachten, dass der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative ausgearbeitet hat. Jeder Kanton soll einen Mindestgesamtbetrag an die Prämienverbilligung leisten, und dieser soll 5 bis 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entsprechen.

Wie Sie alle wissen, sind die Bundesmittel knapp. Der Bundesbetrag 2022 beträgt knapp 2,9 Milliarden Franken. Eine Erhöhung um 30 Prozent würde den Bund etwa 1 Milliarde Franken zusätzlich kosten. Auch wenn wir eine geringere Erhöhung beschliessen würden, wären die Ausgaben für den Bundeshaushalt ohne Gegenfinanzierung nicht tragbar. Bei einer geringeren Erhöhung müssten wir uns dann auch mit der Frage beschäftigen, ob die Massnahmen überhaupt noch eine Wirkung hätten.

In der Diskussion in der Kommission wurde deutlich, dass die Kantone Bedenken äussern zur Umsetzung, zum Zeitpunkt und zum grossen Aufwand, den wir mit diesen Motionen auslösen würden. Natürlich ist sich die Mehrheit der Kommission bewusst, dass die Forderung nach Abfederungsmassnahmen verlockend tönt. Doch wir würden mittelfristig einen gegenteiligen Effekt erreichen und die Inflation weiter anheizen. Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip sind in diesem Fall nicht zielführend.

Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 22.3793 abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Bei der Beratung der Motion 22.3801 sprach sich die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen eine Annahme aus. Bei der Beratung der Motion 22.3802 sprach sie sich mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen eine Annahme aus.

Ich bitte Sie, bei allen drei Motionen den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motionen abzulehnen.