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preparatory:AB 312569

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es vor allem um die Voraussetzungen, damit Schiffe der Tonnagesteuer unterstellt werden können. Insbesondere geht es hier um die Frage des Flaggenerfordernisses. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Kommission intensiv mit dieser Frage befasst hat. Sie hat nämlich nach dem [PAGE 2311] Beschluss, auf das Geschäft einzutreten, weitere Fragen an den Bundesrat gestellt und die Beratungen ausgesetzt, bis die Antworten vorlagen. Die Kommission hat sich eingehend mit den Antworten auseinandergesetzt.

Der Bundesrat hatte in seiner Vernehmlassungsvorlage das Konzept vorgesehen, wonach die Unterstellung eines Seeschiffs unter die Tonnagesteuer voraussetzt, dass ein[NB]Mindestanteil der Tonnage der Flotte unter Schweizer Flagge oder unter der Flagge eines europäischen Landes fahren müsste. Dieses Konzept hat er gegenüber der Vernehmlassungsvorlage geändert. Gemäss dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundesrates soll nicht das Flaggenerfordernis als ausschlaggebendes Kriterium gelten, sondern es ist massgebend, dass das Land, unter dessen Flagge ein Schiff fährt, die vier maritimen Übereinkommen ratifiziert hat. Es handelt sich um folgende vier Übereinkommen: das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung, das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Fähigkeitsausweisen und den Wachtdienst von Seeleuten sowie das Seearbeitsübereinkommen.

Die Frage des Flaggenerfordernisses wurde in der Kommission wie auch öffentlich intensiv diskutiert. In der Kommission hat sich zumindest für die Mehrheit herausgestellt, dass der Entwurf des Bundesrates zielführender ist.

Wenn das Flaggenerfordernis für die Schweiz und die EU-Länder gelten würde, bestünde das Problem, dass eine solche Regelung WTO-widrig wäre. Die Voraussetzung, dass das Flaggenerfordernis allein auf die Schweiz abstellen soll, wäre eine zu restriktive Regelung; die Vorlage könnte keine Wirkung erzielen. Die Kommission lehnte den Antrag, den jetzt die Minderheit I stellt, mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab; den Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit II vorliegt, lehnte sie mit 9 zu 5 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab.

Die Mehrheit der WAK-N beantragt Ihnen somit, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen unterstützen.