Michel Matthias · Ständerat · 2022-12-13
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-13
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion wurde von der APK-N am 3. Mai 2022 eingereicht und vom Nationalrat am 29. September dieses Jahres mit 101 zu 84 Stimmen angenommen. Unsere Kommission hat das Geschäft am 17. November beraten und beantragt Ihnen einstimmig, ohne Gegenantrag, die Motion abzulehnen. Folgende fünf Gründe bewegen uns, Ihnen die Ablehnung zu empfehlen:
1.[NB]Eine Überlegung aus inhaltlicher Sicht: Mit der Motion soll eine Sanktionspolitik angestrebt werden, die über das heute Mögliche hinausgeht. Der bisherige Pfad der zwingenden Übernahme von UNO-Sanktionen und der je nach Abwägung gebotenen Übernahme von EU-Sanktionen - Sie kennen das - soll offenbar verlassen werden. Dies ist aus Sicht der Kommission nicht nötig.
Betrachten wir das Umfeld, in welchem die Motion entstanden ist, also die Situation in der Ukraine und die darauf folgende Sanktionspolitik: Einerseits waren gewisse Kreise der Ansicht, dass der Bundesrat eine zu zögerliche Haltung eingenommen habe. Während der ersten vier Tage nach Erlass der EU-Sanktionen hat der Bundesrat jedoch Eigenständigkeit bewiesen. Sie erinnern sich: Er hat zuerst geprüft, worum es geht, und hat sich überlegt, ob und wie EU-Sanktionen ganz oder teilweise übernommen werden sollen. Andererseits wurde zum Teil aus rechtsstaatlicher Sicht kritisiert, EU-Sanktionen seien zu unbesehen übernommen worden, quasi im Paket, sodass Personen oder einzelne Unternehmen zu Unrecht auf Sanktionslisten gesetzt worden seien. In diesem Punkt - das ist auch meine Ansicht - braucht es sicher in Zukunft ausreichende Sorgfalt, damit nicht unbescholtene Personen oder Unternehmen ohne weitere Abklärungen gelistet werden. Aber das rechtliche Instrumentarium zur Sicherstellung dieser Sorgfalt besteht.
Im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise sind aus meiner Sicht keine wesentlichen Forderungen aufgekommen, die Schweiz solle andere, weitergehende oder eigenständigere Sanktionen beschliessen. Gerade diese Krise hat keine Notwendigkeit aufgezeigt, das Gesetz anzupassen.
2.[NB]Ein aussenpolitischer Gedanke: Die Motion möchte offenbar vom bewährten Pfad, UNO-Sanktionen oder, je nach Beurteilung, EU-Sanktionen zu übernehmen, abweichen und ein separates Sanktionsinstrumentarium aufbauen. Doch wir wissen, dass erstens solche Sanktionen höchstens im Konzert, in Koordination mit anderen Staaten, überhaupt Wirkung haben, sicher nicht als Einzelaktion der Schweiz. Zweitens würde sich der Bundesrat auch innenpolitisch angreifbar und erpressbar machen, wenn je nach Fall[NB]parlamentarisch[NB]oder[NB]medial[NB]Druck nach Sanktionen aufkäme.
Die Motionäre erwarten gemäss ihren Aussagen offenbar eine eigenständige Führungsrolle, eine Vorreiterrolle der Schweiz in der Sanktionspolitik. Ihre Kommission glaubt aber, dass die Verlässlichkeit, die Neutralitätspolitik und die guten Dienste der Schweiz eben gerade nicht für eine solche Führungsrolle sprechen.
3.[NB]Zur innenpolitischen Sicht: Ich erinnere daran - es ist noch nicht so lange her, es war in der letzten Session -, dass der Nationalrat die Revision des Embargogesetzes in der Schlussabstimmung ablehnte, also keinerlei Änderung wollte. Auch bei der vorherigen Detailberatung wurde der Antrag abgelehnt, die Schweiz solle bei Menschenrechtsverletzungen eigenständig Sanktionen erlassen können. So weit der Nationalrat. Und nun soll - der Nationalrat hat das am gleichen Tag entschieden - doch wieder eine separate Sanktionspolitik erfolgen. Ich halte mich mit der Kommission an die Entscheide der beiden Räte. Mit der Annahme der Motion hat sich der Nationalrat eigentlich in Widerspruch zu seinen eigenen Entscheiden bei der letzten Gesetzesrevision gesetzt. Mit der Ablehnung dieser Motion können wir den Nationalrat aus seinem Widerspruch befreien.
4.[NB]Auch aus rechtlicher Sicht wäre es problematisch, neben dem Embargogesetz nun, gestützt auf Notrecht, eine zweite Säule der Sanktionspolitik aufzubauen. Die Motion stützt sich eben gerade auf Notrecht ab. Dieses Notrecht soll ja auf Einzel- und Ausnahmefälle beschränkt sein. Notrecht kann nicht Basis einer umfassenden Sanktionspolitik sein.
5.[NB]Es stellen sich auch Ressourcenfragen: Bereits bei Übernahme von EU-Sanktionen in diesem Umfang - wir haben das mit der Ukraine-Krise erlebt - war das SECO überbeschäftigt, und gerade zu Beginn kamen auch Klagen auf, die Abwicklung sei zu langwierig. Man stelle sich vor, das SECO hätte nun zusätzlich zur Prüfung von EU-Sanktionen noch eigenständige Entscheidungsgrundlagen für separate schweizerische Sanktionen bereitzustellen. Da müssten wir zusätzlich aufrüsten - und das Parlament ist nicht bekannt dafür, dass es in der Personalpolitik den Bund zu Mehrausgaben bewegen will; im Gegenteil, wir sind da eher bremsend.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen gemäss einstimmigem Entscheid der Kommission die Ablehnung dieser Motion.