Mäder Jörg · Nationalrat · 2022-12-14
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Wir kommen wie angekündigt zur Einigungskonferenz bezüglich des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Für die, die noch nicht ganz im Thema drin sind, auch wenn wir es jetzt zum vierten Mal beraten: Es geht um die lästige Kaltakquise von Brokern bezüglich der Vermittlung von Krankenversicherungen, die ja in den letzten Jahren für sehr viel Unruhe in der Bevölkerung und hier im Saal gesorgt hat.
Wie Sie vielleicht wissen, ist der strittige Punkt, der bis am Schluss übrig geblieben ist, der folgende: Es gibt einerseits Broker, die von externen Firmen kommen und angestellt werden, um möglichst schnell möglichst viele Produkte zu verkaufen. Andererseits gibt es auch interne Vermittler, Angestellte, die also direkt bei den Krankenversicherern arbeiten und üblicherweise nur die Produkte dieser Versicherung anbieten. Die grosse Frage, über die wir uns jetzt über vier Runden hinweg streiten, ist, ob diese beiden Arten von Vermittlern gleich behandelt werden sollen oder nicht.
Der Ständerat hat durchgehend an seiner Linie festgehalten, dass beide gleich behandelt werden sollen, da ja der Angerufene nicht wissen kann, welches Angestelltenverhältnis der Anrufer hat, und er entsprechend auch nicht einsehen würde, warum man die Angestelltenverhältnisse unterschiedlich behandeln sollte. Der Nationalrat war anfangs der Meinung, man solle das differenziert betrachten, insbesondere bezüglich der Anforderungen an die Ausbildung, aber auch bezüglich der Entschädigungen. In der letzten Runde hat der Nationalrat bezüglich der Ausbildung nachgegeben und bezüglich der Entschädigung nochmals stärker differenziert: Bietet ein interner Vermittler nur die Produkte der eigenen Versicherung oder Produkte von mehreren Versicherern an? Bei dieser Differenz gab es leider keine Einigung. Entsprechend gab es gestern Morgen um halb acht Uhr eine kurze Sitzung der beiden Kommissionen in einer Einigungskonferenz.
Die Einigungskonferenz hat sich mehrheitlich hinter die Position gestellt, dass eine Unterscheidung nicht sinnvoll und nicht zielführend ist. Wie gesagt, kann der Angerufene nicht unterscheiden, wer ihm telefoniert, und zudem würde diese rechtliche Unterscheidung auch juristische Probleme hervorrufen und die adressierten Probleme nicht wirklich lösen. Deshalb empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit mit 14 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Version des Ständerates und damit auch des Bundesrates zu folgen und nicht der des Nationalrates.
Es gab dann schlussendlich noch eine Gesamtabstimmung, und darin wurde das Gesetz ohne Gegenstimme zur Annahme empfohlen. Genauer gesagt: Das Resultat der Abstimmung war 11 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen daher, der Vorlage, wie von der Einigungskonferenz vorgeschlagen, zuzustimmen.