Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2022-12-14
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Unbestritten blieb im Vorfeld der Abstimmung Ende September die Tatsache, dass in unserem Land dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Altersarmut besteht. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente gibt Antworten auf verschiedene Herausforderungen.
1. Die 13. AHV-Rente bedeutet mehr zum Leben. Mit der 13. AHV-Rente verbessern wir die Renten der Normalverdienenden, und das ist dringend nötig. Was es heisst, wenn die Krankenkassenprämien steigen und die Teuerung ungebremst zunimmt, erlebe ich in meinem persönlichen Umfeld. Da bedeutet eine Zahnarztrechnung oder der Kauf[NB]einer[NB]neuen[NB]Brille[NB]bereits eine grosse finanzielle Herausforderung.
Wir wissen es: Die Pensionskassen befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Eine faire Lösung in Bezug auf die BVG-Revision ist angesichts der Vorlage, die vor ein paar Tagen im Ständerat verabschiedet wurde, nicht in Sicht. Deshalb gilt es mehr denn je, die AHV zu stärken, denn diese hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Gemäss einer Studie wäre es für eine grosse Mehrheit der Erwerbstätigen viel günstiger, eine 13. AHV-Rente mitzufinanzieren, als in der zweiten Säule einen entsprechenden Betrag anzusparen. Ich mache Ihnen ein konkretes Beispiel: Eine Pflegefachfrau in meinem Alter mit zwei Kindern müsste für die 13. AHV-Rente monatlich 20 Franken bezahlen. Für dieselbe Rentenleistung in der zweiten Säule müsste sie monatlich 160 Franken einzahlen. Das zeigt, die 13. AHV-Rente ist wirksam und bringt eine Rentenerhöhung um 8,3 Prozent. Auch wenn der Bundesrat Ende Oktober beschlossen hat, gemäss dem gesetzlichen Mischindex die monatliche AHV-Mindestrente im Jahr 2023 um 2,5 Prozent zu erhöhen, bleibt die finanzielle Situation für viele Menschen prekär.
2. Die 13. AHV-Rente erfüllt den Verfassungsauftrag. Von der AHV kann heute niemand leben, obwohl die Verfassung seit fünfzig Jahren existenzsichernde Renten verspricht. Die mittlere AHV-Rente beträgt heute knapp 1800 Franken pro Monat. Dies entspricht noch 21 Prozent des Durchschnittslohns. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Konkret wären dies heute knapp 500 Franken mehr AHV pro Monat. Zur Erinnerung: Die Skos-Richtlinien definieren die Armutsgrenze bei 2300 Franken. Ohne eine Erhöhung der AHV-Renten wird sich dieses Problem weiter verschärfen. Die Initiative ist simpel und bietet Antworten gerade auch für die Umsetzung des Verfassungsauftrags.
3. Die 13. AHV-Rente korrigiert die Rentenlücke der Frauen. Gerade in Anbetracht der gravierenden Rentenlücken bei den Frauen stehen wir in der Verantwortung, weitergehende Massnahmen zu treffen. Zur Erinnerung: Ein Drittel aller Frauen bezieht nur die AHV, jede neunte Frau braucht Ergänzungsleistungen, die Rentenlücke der Frauen beträgt pro Jahr 20[NB]000 Franken. Die Gründe sind bekannt, ich führe diese nicht weiter aus.
Nur die AHV berücksichtigt die mehrheitlich von Frauen geleistete, nicht entlöhnte Pflege- und Betreuungsarbeit für die Rentenbildung. Gemäss der neusten Erhebung des Bundesamtes für Statistik leisten Frauen durchschnittlich pro Woche unbezahlte Arbeit im Umfang von 29 Stunden. Deshalb ist jede Erhöhung der AHV-Renten die effektivste Art, um auch das Renteneinkommen von Frauen zu verbessern und die Rentenlücke zu verkleinern.
Ich komme zum Schluss: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient im Alter ein Leben in Würde. Dazu gehört eine faire Rente. Mit der vorliegenden Initiative leisten wir einen Beitrag dazu.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.