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Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-03-12

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ich begründe anstelle meines Kollegen Cina den Antrag der Minderheit. Ich selber habe in der Kommission mit der Mehrheit gestimmt.

Eine Konsultationspflicht in diesem Bereich heisst ja, dass man erstens über den Grund des Überganges bzw. der Umstrukturierung und zweitens über die rechtlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer einen offenen Dialog führt. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Bei Unternehmen des öffentlichen Rechtes haben aber der Bundesrat und der Ständerat auf eine Verpflichtung verzichtet. In der Kommission haben wir lange darüber gesprochen, und man kann hier geteilter Meinung sein.

Die Minderheit ist klar folgender Auffassung: Wenn man hier keine Konsultation will, so nicht deshalb, weil man Konsultationen nicht wünscht, sondern weil man nicht in kantonales Recht eingreifen will. Die Kantone haben viele Institute des öffentlichen Rechtes - ich erinnere an die Kantonalbanken, an kantonale Elektrizitätswerke und kantonale Spitäler -, bei denen solche Umstrukturierungen anfallen. Es ist aus föderalistischer Sicht problematisch, wenn man den Kantonen hier nun vorschreibt, sie müssten die Konsultationsrechte gewährleisten.

Die zweite Problematik ist die, dass es bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen in der Regel politische Entscheide sind, die deshalb in der Regel auch von kantonalen Parlamenten begleitet werden, und dass insofern eben eine Mitsprache gewährleistet ist.

Die Minderheit beantragt Ihnen daher die Streichung dieser Konsultationspflicht. Sie tut dies aus föderalistischen Gründen, weil sie den Kantonen dieses hoheitliche Recht belassen will.

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