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Minder Thomas · Ständerat · 2022-12-14

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-14

Wortprotokoll

Die Kommission hat die Motion Regazzi gemeinsam mit der soeben angenommenen Motion beraten, denn sie beschlägt das gleiche Thema. Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Asylwesen so anzupassen, dass Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Die Motivation ist grundsätzlich dieselbe wie vorhin: Man möchte, kurz gesagt, die betroffenen Personen im Arbeitsprozess belassen, was ihre finanzielle Selbstständigkeit fördert und die Sozialkosten reduziert.

Der Bundesrat empfiehlt auch diese Motion zur Ablehnung, zumal sie viel weiter geht als die vorherige Motion. Hier geht es nicht bloss um die Beendigung einer Erstausbildung, sondern um die generelle Öffnung des Arbeitsmarktes für unrechtmässig im Land verbleibende Asylsuchende. Eine glaubwürdige und konsequente Asylpolitik setze jedoch voraus, so der Bundesrat, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz auch tatsächlich verlassen. Ihnen dieselben Rechte einzuräumen, nämlich, dass sie arbeiten dürfen, wäre unfair gegenüber jenen Personen, die Asyl bekommen haben. Eine glaubwürdige und nachhaltige Asylpolitik muss klar, verständlich und ehrlich sein. Alles andere käme einer "Chrüsimüsi"-Asylpolitik gleich. Die Motion würde die Motivation und die Anreize zur fristgerechten, selbstständigen Ausreise aus der Schweiz reduzieren. [PAGE 1346]

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die geltende gesetzliche Grundlage sinnvoll ist und es keine Änderungen braucht. Wenn Personen mit einem negativen Asylentscheid weiterarbeiten dürften und so ihr Leben unter gleichen Bedingungen weiterführen könnten, so hätten sie keine Anreize mehr, an ihrer Ausreise mitzuwirken.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass Personen, die vor einem negativen Asylentscheid einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, diese weiterführen dürfen sollten. Denn sie würden ohnehin in der Schweiz verbleiben, womit sie auch ihren Arbeitsplatz behalten könnten. Dadurch würden sie oder wären sie nicht von der Nothilfe und der Sozialhilfe abhängig. Es profitierte auch die Wirtschaft, weil diese Arbeitskräfte weiterhin gebraucht würden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen.