Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2022-12-15
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Es gibt wohl kaum einen tragischeren Start ins Leben, als wenn die Mutter oder der Vater kurz nach der Geburt stirbt. Zum Glück sind heute diese Fälle - Sie haben es gehört - äusserst selten. Bei rund 80[NB]000 Geburten pro Jahr kommt es in einem bis acht Fällen vor, dass die Mutter nach der Geburt stirbt. Die Seltenheit mindert aber selbstverständlich die Tragik dieser Situation nicht.
So wunderbar der Start eines neuen Lebens ist, so herausfordernd ist die veränderte Lebenssituation mit einem neuen Familienmitglied. Es ist somit schwer vorstellbar, welche Herausforderungen der betroffene Elternteil bei einem Todesfall neben der Trauer zu bewältigen hat. Es ist, gelinde gesagt, erstaunlich, dass diese Situation bisher ungeregelt war respektive im Fall des Todes der Mutter nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub einfach weggefallen ist. Umso erfreulicher ist es, dass mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kessler heute nun eine Lösung vorliegt, die für die wenigen Betroffenen etwas Sicherheit und Zeit schafft, um sich einerseits um das Neugeborene zu kümmern und andererseits das Leben neu zu organisieren.
Neben dem grundsätzlichen Entscheid diskutieren wir heute noch drei unterschiedliche Varianten. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub [PAGE 2393] gestrichen werden soll oder nicht, wenn die Mutter stirbt, weil der Vater dann die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub erhält.
Die grünliberale Fraktion unterstützt die Minderheit I (Mettler), die von Herrn Mäder vertreten wurde, welche die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nicht streichen will. Für uns ist das selbstverständlich. Es gibt keinen Grund, im Falle eines Todesfalls den Vaterschaftsurlaub zu streichen und damit die Entlastung der betroffenen Familien auf ein Minimum zu reduzieren. Aus Kindsperspektive ist ein Urlaub der Eltern von 14 plus 2 Wochen für den Start ins Leben reserviert. Warum er im Falle eines Schicksalsschlages gekürzt werden soll, ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, dies insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass die Schweiz bereits einen äusserst bescheidenen Mutterschafts- respektive Vaterschaftsurlaub hat. Die Variante der Minderheit I wurde auch in der Vernehmlassung präsentiert und von der überwiegenden Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden sowie vom Bundesrat unterstützt; Sie haben das mehrfach gehört.
Die Gründe der Mehrheit für die Streichung des Vaterschaftsurlaubes im Fall des Todes der Mutter sind formeller und finanzieller Natur; Sie haben das bereits von meinem Vorredner gehört.
Es heisst, mit der Einführung des Vaterschaftsurlaubes werde das Anliegen der parlamentarischen Initiative Kessler umgesetzt. Bei der Einreichung der parlamentarischen Initiative gab es jedoch noch keinen Vaterschaftsurlaub. Die Bevölkerung hat dem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub im September 2020 mit über 60 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Eine sinngemässe Integration scheint uns deshalb absolut richtig. Zudem wird in der Begründung der parlamentarischen Initiative festgehalten, dass der aktuelle Umstand ausserordentlich stossend sei, weil die Sozialversicherung Geld auf Kosten zweier Menschen spart, die vom Schicksal besonders hart getroffen wurden. Das gilt genauso für den Vaterschaftsurlaub, wie es auch für den Mutterschaftsurlaub gilt.
Schliesslich wird behauptet, dass es sich dabei um einen Leistungsausbau gegenüber heute handle; Sie haben das von meinem Vorredner gehört. Angesichts der Tragik der Fälle und der geringen Kosten von einem Leistungsausbau zu sprechen, lässt uns, ehrlich gesagt, etwas ratlos zurück. Wir sprechen hier von einem Total von 70[NB]000 respektive 120[NB]000 Schweizerfranken pro Jahr. Es geht hier wahrlich nicht um potenzielle Profiteure, es geht hier auch nicht um einen Fall mit Missbrauchspotenzial, sondern schlicht um die Übertragung des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubes auf den überlebenden Elternteil bei einem Todesfall nach der Geburt eines Kindes, eine unbestrittenermassen sehr seltene und äusserst tragische Situation.
Wir möchten Sie bitten, der Minderheit I (Mettler) zu folgen.