de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-12-15
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die Schweiz verfügt über ein sehr dichtes soziales Netz, um auch den Schwächeren im Lande beizustehen. Teil dieses sozialen Netzes ist auch die Hilflosenentschädigung für Kinder mit einer Behinderung. In der betreffenden Verordnung ist diese Hilflosenentschädigung klar geregelt. Im Grundsatz gilt für eine externe Betreuung, die zu einer Entlastung der Eltern führen soll, was Frau Kommissionssprecherin Prelicz-Huber auch ausgeführt hat: Wenn ein Heimaufenthalt von der öffentlichen Hand finanziert wird, dann besteht kein zusätzlicher Anspruch für die Eltern. Wenn die Eltern diesen Heimaufenthalt finanzieren, dann erhalten sie die Hilflosenentschädigung. So weit, so gut; so weit sind wir uns alle einig.
Die Kommission will jetzt hier eine spezifische Situation bzw. ein kleines Problem separat lösen. Sie schafft damit aber auch neue Ungerechtigkeiten. In der Verwaltungspraxis, die im Jahr 2021 eingeführt worden ist, wurde eine Analogie zur Regelung der Hilflosenentschädigung in leichten Fällen hergestellt, bei der Pflege von sozialen Kontakten zum Zweck von Eingliederungsmassnahmen. Der Bundesrat hat das in seiner Antwort auf die Frage 22.7077 auch entsprechend ausgeführt. Diese Antwort war dann auch der Auslöser für die vorliegende Kommissionsmotion.
Ich möchte Ihnen beantragen, diese Motion nicht anzunehmen, weil Sie, wenn Sie das eine Problem lösen, gleichzeitig neue Ungleichheiten schaffen. Sie können dieses System nicht bis zur Endlosigkeit perfektionieren, ohne dass Sie am Schluss andere Situationen schaffen, die wieder Ungerechtigkeiten verursachen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.