Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-03-12
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Für die CVP-Fraktion sind die Fragen, was mit bestehenden Arbeitsverhältnissen bei Unternehmensumstrukturierungen passiert, wichtig, und wir nehmen sie auch ernst. Wir begrüssen es daher ausdrücklich, dass in dieser Vorlage diverse Klärungen vorgenommen werden, unter anderem, dass Gesamtarbeitsverträge weiter gelten und Konsultationen mit den Arbeitnehmerverbänden stattzufinden haben. Das ist richtig so.
Es wäre aber falsch, wenn wir durch die Hintertür des Fusionsgesetzes die Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen einführten. Wir kennen das im heutigen Recht nicht. Wenn wir es einführen wollten - das hat in der Kommission Prof. Geiser deutlich zu verstehen gegeben -, dann wäre das Fusionsgesetz sicher der falsche Ort. Wir kennen Massenentlassungen natürlich nicht nur bei Unternehmensumstrukturierungen; sie kommen bei ganz anderen Fällen in der Wirtschaft leider Gottes vor. Deshalb: Wenn man dieses Problem angehen will, muss man es im Obligationenrecht bzw. im Arbeitsrecht systematisch richtig ansiedeln und nicht hier im Fusionsgesetz.
Der Antrag der Minderheit Ménétrey-Savary hat zudem meines Erachtens zwei weitere Haken: Wir sind mit ihr sehr einverstanden, dass die Behörden bei solchen Massenentlassungen zu informieren sind, weil dann rechtzeitig entsprechende Massnahmen, bei den Arbeitsvermittlungsstellen zum Beispiel, getroffen werden können. Frau Ménétrey-Savary hat in ihrem Antrag aber zusätzlich die Verpflichtung, dass nicht nur ein Sozialplan vorliegen müsste, sondern dass er von der Arbeitnehmervertretung sogar gutgeheissen werden müsste. Das halten wir schlichtweg für nicht praktikabel und schlussendlich gegen die Arbeitnehmerschaft gerichtet. Wenn sich ein Unternehmen entschliessen muss, umzustrukturieren, dann nimmt es nicht gerne Entlassungen von Arbeitnehmern vor. Ich bin überzeugt, die Arbeitgeberschaft macht das nur, wenn es wirtschaftlich nötig ist. Die wirtschaftliche Existenz ist vielleicht in diesem Moment der Entlassung noch nicht bedroht; die Entlassung ist aber [PAGE 239] rechtzeitig eingeleitet, weil man nicht in wirtschaftliche Krisen geraten möchte.
Wir wollen die Arbeitgeberschaft in die Pflicht nehmen, damit sie Sorge trägt zu den Arbeitnehmenden. Aber eine Sozialplanpflicht im Fusionsgesetz zu statuieren, das lehnen wir ab.