Mettler Melanie · Nationalrat · 2022-12-15
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit will die Schiesspflicht nicht abschaffen. Sie bringt dafür vor allem einen überzeugenden Grund an, nämlich, dass es Sinn macht, jährlich die Handhabung der Dienstwaffe und natürlich auch die Schiessfertigkeit zu üben. Nun, das trifft sich gut, denn auch die Minderheit, Sie haben es gehört, will die Schiesspflicht nicht abschaffen. Kollege Pointet hat vorhin auf Französisch ausgeführt, dass er selbst eine recht eindrückliche Schiesskarriere hinter sich hat. Er war nicht nur Schütze, sondern hat auch als Schützenmeister genau diese ausserdienstlichen Schiessübungen beaufsichtigt, die heute diskutiert werden. Weil er weiss, wovon er spricht, möchte Kollege Pointet mit seiner parlamentarischen Initiative die ausserdienstliche Schiesspflicht am Schiessstand des örtlichen Schützenvereins abschaffen und stattdessen den Umgang[NB]mit[NB]der[NB]Dienstwaffe während der Diensttage üben lassen.
Die Minderheit ist der Meinung, dass die Übung im Schützenverein in keiner Weise dem in der Verordnung festgehaltenen Anspruch gerecht werden kann, dass die Dienstwaffe zu beherrschen und das Präzisionsschiessen technisch zu entwickeln sei. Die zwanzig Schuss pro Jahr, die im obligatorischen Schiessen absolviert werden, ändern daran wenig. Leider wurde im vorberatenden Prozess sehr wenig auf diese Frage eingegangen. Im gesamten vorberatenden Prozess konnte niemand die Frage beantworten, weshalb es nötig sein soll, diese Übung ausserhalb des Dienstes durchzuführen. Stattdessen wurde ausführlich darüber referiert, dass Schiesskompetenz ein wichtiger Teil der militärischen Ausbildung sei.
Kollege Pointet will nicht die Schiesskompetenz abschaffen, er will die ausserdienstliche Übung am örtlichen Schiessstand abschaffen. Die Begründung der Mehrheit, dass das nicht gehe, weil die Diensttage schliesslich dafür da seien, die Zusammenarbeit in den Einheiten zu üben und nicht das Schiessen, scheint einigermassen dünn. Seitens der Mehrheit wurde dargelegt, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht eine Auslagerung eines Teils der militärischen Ausbildung bedeute. Aber in Zeiten, in denen sich die [PAGE 2415] logistischen Bedürfnisse der Milizarmee und die in der modernen Arbeitsmarktrealität nötige Flexibilität immer stärker in die Quere kommen, scheint eine solche Teilauslagerung noch mehr aus der Zeit gefallen.
Im gesamten Prozess der Vorberatung konnte auch niemand die Frage beantworten, welcher Mehrwert entsteht, wenn eine Schiessübung nicht im Dienst, sondern ausserdienstlich am Schiessstand des Schützenvereins durchgeführt wird. Die Schützenvereine sind eben genau nicht darauf ausgerichtet, technischen Fortschritt bei der Schiesstechnik zu begleiten. Zudem bewirken die zwanzig Schuss auch nicht die Routine, die es braucht, um eine Waffe sicher zu beherrschen. Wie aus der Argumentation der Mehrheit in der Kommission klarwurde, entsteht der Mehrwert vielmehr für die Schützenvereine, für die Förderung der Schiesstradition, für die Vereinskultur und somit den sozialen Zusammenhalt. Auch hier widerspricht die Minderheit nicht im Grundsatz. Ob aber die Pflicht zum Dienst in der Milizarmee der beste Weg ist, Vereinskultur zu erhalten, scheint einigermassen zweifelhaft. Aus Sicht der Minderheit wurde die Schiessausbildung im Unterschied zu fast allen anderen Aspekten der militärischen Ausbildung niemals überarbeitet.
Die Kommissionsminderheit bittet den Rat, der parlamentarischen Initiative Pointet Folge zu geben und dieses Thema sauber zu überarbeiten.