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preparatory:AB 31349

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Wir befinden uns im Kapitel der Umwandlung von Gesellschaften in eine andere Rechtsform. Hier wollen der Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission die Einsichtsrechte der Arbeitnehmenden enger regeln als bei Fusionen und Spaltungen. Eine Minderheit will das Einsichtsrecht der Arbeitnehmenden im Sinne von Artikel 63 beibehalten. Weshalb?

Auch eine Umwandlung der Rechtsform, insbesondere von einer Personen- zu einer Kapitalgesellschaft, kann das Haftungssubstrat des Unternehmens limitieren. Für den Weiterbestand des Unternehmens und der Arbeitsplätze, insbesondere auch deren Sicherheit, ist die Rechtsform relevant. Das Einsichtsrecht muss deshalb im Sinne der Minderheit verankert werden, wenn man den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst nimmt.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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