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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-02-27

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-02-27

Wortprotokoll

Gemäss heutiger Regelung dürfen Privatfahrzeuge, die in der Schweiz nicht verzollt sind, im Inland nur unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden. So bestehen beispielsweise für Touristen sowie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger Ausnahmen. Für Fahrten jedoch, die im Interesse eines Arbeitgebers mit Sitz in der Schweiz erfolgen, dürfen unverzollte Fahrzeuge grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Hierfür muss das Fahrzeug verzollt sein.

Ständerat Schmid liefert in seiner Begründung zur Motion ein Beispiel, das die Auswirkungen der heutigen Bestimmung aufzeigt: Eine im Ausland wohnhafte Reinigungskraft, die bei einem schweizerischen Reinigungsunternehmen angestellt ist, darf ihr privates Auto zwar für den Arbeitsweg und auch für andere private Fahrten benutzen. Demgegenüber darf sie ihr Auto aber nicht für Fahrten im Rahmen ihrer Arbeit einsetzen, zum Beispiel für Fahrten zwischen zwei Kunden oder zwischen dem Unternehmenssitz und einem Kunden. Das Beispiel lässt sich auch auf andere Branchen übertragen, wie die Pflege zuhause oder auch den Aussendienst. Das heisst, dass die betroffenen Schweizer Unternehmen heute für ihre ausländischen Arbeitnehmenden verzollte Autos beschaffen oder deren Fahrzeuge verzollen müssen. Dies ist sowohl administrativ als auch finanziell aufwendig.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die von der Motion geforderte Anpassung bereits gängige Praxis ist. Denn heute kann man nicht richtig kontrollieren, ob ein Grenzgänger mit einem verzollten Auto herumfährt oder nicht. Die Annahme der Motion wird für Schweizer Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen, eine administrative und finanzielle Entlastung bringen, da sie auf die Anschaffung und den Betrieb von in der Schweiz verzollten Fahrzeugen verzichten können. Es geht also nicht darum, wie von der Minderheit argumentiert wurde, hier eine Besserstellung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gegenüber Schweizerbürgerinnen und -bürgern zu erzielen. Vielmehr geht es eigentlich um finanzielle Vorteile für Arbeitgeber in der Schweiz, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass bei Bund und Kantonen mit Mindereinnahmen zu rechnen wäre, wenn man diese Motion umsetzen würde. Das ist schwierig zu quantifizieren, weil man heute davon ausgeht, dass die Fahrzeuge bereits in dieser Art und Weise eingesetzt werden.

Mit der Annahme der Motion kann der bereits heute gelebten Praxis eine Rechtsgrundlage verschafft werden. Deshalb ist der Bundesrat bereit, diese Motion mit der Totalrevision des Zollgesetzes umzusetzen.