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Herzog Verena · Nationalrat · 2023-02-27

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-27

Wortprotokoll

Wir wissen es alle: Die Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen wird aufgrund der demografischen Entwicklung massiv weiterwachsen. Gemäss einer im August 2015 veröffentlichten Studie von Professor Felder wird die Pflegebedürftigkeit bis 2035 um 57 Prozent zunehmen. Viele ältere Menschen wünschen zudem, einen Heimeintritt möglichst lange hinauszuzögern. Das bedeutet: Um die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten Pflegeleistungen auch für die Zukunft sicherzustellen, sind wir sowohl auf die öffentliche als auch auf die private Spitex je länger, je mehr angewiesen.

Der Kanton Tessin scheint in dieser Beziehung eher ein Luxusproblem oder ein anderes Problem zu haben. Den politischen Verantwortlichen des Kantons Tessin bereitet die starke Zunahme der privaten Spitex-Anbieter sowohl aus finanziellen Gründen als auch hinsichtlich der korrekten Versorgung der betreuten Personen Sorge. Deshalb fordert der Kanton Tessin mit seiner Standesinitiative 20.336 die Bundesversammlung auf, das Krankenversicherungsgesetz so zu ändern, dass die Kantone die Zulassung im Bereich der ambulanten Pflege steuern können. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung soll mit einem Artikel 37a ergänzt werden und damit den Kantonen die Möglichkeit geben, die Zulassung von Personen, die auf ärztliche Anordnung oder bei medizinischer Indikation ambulante Pflegeleistungen erbringen, und Organisationen, bei denen solche Personen[NB]angestellt[NB]sind,[NB]anhand bestimmter Bedingungen zu steuern.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2021 mit Stichentscheid ihres Präsidenten der Standesinitiative Folge gegeben.

Nach der Beratung dieses Geschäfts in unserer nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am[NB]10.[NB]November 2022 hat eine Minderheit der Standesinitiative ebenfalls Folge gegeben. Sie argumentiert, Sie haben es gehört, dass der Kanton Tessin die Freiheit für eine Lösung erhalten solle, die seinen Bedürfnissen im Bereich der ambulanten Pflege entspreche. Zudem sei die Gesetzesänderung eine Kann-Formulierung und hätte keine Verpflichtung für alle Kantone zur Folge.

Eine deutliche Mehrheit der SGK-N beantragt Ihnen jedoch, der Standesinitiative aus folgenden Gründen keine Folge zu geben:

1. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die geforderte Steuerungsmöglichkeit auf eine Problematik zurückzuführen ist, die vor allem für den Kanton Tessin, vielleicht noch für andere Grenzkantone spezifisch ist und die z. B. durch die vielen Grenzgänger, die allenfalls mit Dumpinglöhnen das einheimische Spitex-Gewerbe konkurrieren, verursacht wird. Die Kommissionsmehrheit sieht darin jedoch keine ausreichende Rechtfertigung, um den Markt der ambulanten Pflegedienstleistungen auf diese Weise staatlich zu regulieren und so den Wettbewerb einzuschränken.

2. Die Kantone haben bereits mehrere Steuerungsmöglichkeiten, vor allem durch die Umsetzung der Pflege-Initiative, um gegen Kostensteigerungen in diesem Bereich vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit der direkten Abrechnung für Pflegefachpersonen können die Kantone gemäss Artikel 55a Absatz 6 KVG neu die Zulassung von Pflegefachpersonen und -organisationen beschränken, wenn die jährlichen Kosten für die Pflegeleistungen je versicherte Person in ihrem Gebiet stärker ansteigen als die jährlichen Kosten des gesamtschweizerischen Durchschnitts.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pflege-Initiative werden die Kantone durch den neuen Artikel 36a Absatz 3 KVG zudem verpflichtet, Spitex-Organisationen einen Leistungsauftrag zu erteilen, womit ebenfalls eine Steuerung ermöglicht wird. Zudem können die Kantone schon heute durch die Regelung der Restfinanzierung die Rahmenbedingungen für die ambulanten Pflegedienstleistungen nach ihren Bedürfnissen gestalten.

Die SGK-N beantragt Ihnen aus diesen Gründen mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.