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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-12

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Die nächste Differenz betrifft das Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Die Kernkraftwerkbetreiber werden durch die Schaffung des Entsorgungsfonds gezwungen, Vermögenswerte in den Fonds einzubringen. Neben Bargeld können das auch andere Vermögenswerte, z. B. Wertschriften, sein. Die Übertragung solcher Papiere untersteht in der Regel dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben; d. h., auf der Transaktion müssen Abgaben geleistet werden.

Die Mehrheit unseres Rates fand, die Besteuerung solcher zwangsweise verfügter Übertragungen von Vermögenswerten sei stossend. Daher wurde eine Ausnahmebestimmung für diesen Fall aufgenommen; d. h., Transaktionen der Kernkraftwerkbetreiber in den Entsorgungs- und den Stilllegungsfonds wurden von der Stempelabgabe befreit.

Der Ständerat will demgegenüber daran festhalten. Ihre Kommission ihrerseits will sich von ihrer bisherigen Auffassung nicht abbringen lassen und beantragt mit 13 zu 8 Stimmen Festhalten an der ursprünglichen Formulierung Ihres Rates.

Die Minderheit möchte demgegenüber dem Ständerat folgen. Sie findet die Stempelabgabe tragbar, zumal die Chance bestehe, dass im Rahmen des Fusionsgesetzes die Abgabe für diese Transaktion ohnehin wegfalle, was von der Verwaltung behauptet wird. Ich bitte den Herrn Bundesrat, an dieser Stelle diese Problematik noch einmal zu beleuchten, da sie für unseren Entscheid von entscheidender Bedeutung sein kann.