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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2023-02-27

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-27

Wortprotokoll

Herr Hurni will eine Ausweitung von Artikel 102 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Er hat das heute hier als bedeutungsvoll dargestellt. Ich sage Ihnen, warum es eben nicht so bedeutungsvoll ist. Ihre Kommission hat am 11. November 2022 dieses Geschäft beraten und empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen die Ablehnung. Warum? Hierfür müssen Sie von der Grundkonzeption von Artikel 102 des Strafgesetzbuches Kenntnis nehmen.

Wir haben in Absatz 1 eine subsidiäre Haftung von Unternehmen für alle Straftaten, und wir haben in Absatz 2 eine primäre Haftung. Sie fragen sich nun vielleicht, was das bedeutet. Subsidiär heisst, dass das Unternehmen für eine Straftat haftet, die jemand begangen hat, dessen Identität nicht festgestellt werden kann, und zwar, weil man in der Organisation einen Fehler hat. Die Voraussetzung ist also ein Organisationsmangel. Hiermit hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine Lücke geschlossen.

Bei Absatz 2 wird aber kein Organisationsmangel vorausgesetzt. Hier gilt eine primäre Haftung. Hier gilt, dass das Unternehmen an sich und nicht die Individualperson per se haftet. Bei den damaligen Beratungen hat man den Straftatbestand in diesen Bereichen bewusst eingeschränkt. Es geht um die Unterstützung krimineller und terroristischer Organisationen, es geht um die Terrorfinanzierung, es geht um Geldwäscherei, Korruption und Bestechung. Für alle anderen Straftaten soll das Unternehmen nur haften, wenn die Organisation so schlecht ist, dass man den eigentlichen Täter nicht finden kann. Diese Grundkonzeption ist absolut richtig. Würden wir diese ändern, wie es Nationalrat Hurni verlangt, würden wir eine Kausalhaftung der Unternehmen generieren, bei welcher die Unternehmen in jedem Fall für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haften.

Gerne mache ich Ihnen ein Beispiel: der Chauffeur, der einen Unfall baut. Hierfür könnte das Unternehmen belangt werden, wenn dieser zu schnell gefahren ist. Das Gleiche gilt für den Postträger oder den Boten, der in Verrichtung seiner Arbeit in eine Schlägerei verwickelt wird - hier könnte dann das Unternehmen haftbar gemacht werden.

Diese Ausweitung, diese Kausalhaftung würde die Grundkonzeption des schweizerischen Strafrechts komplett über den Haufen werfen. Unser Konzept ist ein anderes: Nicht das Unternehmen, sondern seine Organe bzw. diejenigen, die in seinem Namen handeln, sollen strafrechtlich haftbar gemacht werden. Vermischen Sie hier also nicht Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. Hier geht es nur um Strafrecht und nicht um Zivil- oder Arbeitsrecht.

In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen im Namen der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen - ich habe es gesagt -, keine neue Kausalhaftung für Unternehmen einzuführen. Die Kausalhaftung soll in den gravierenden Bereichen der Unterstützung krimineller und terroristischer Organisationen, der Terrorfinanzierung, der Geldwäscherei und der Bestechung belassen werden. Im Übrigen soll die Grundkonzeption nicht geändert werden, dies auch im Sinne der Rechtssicherheit. Denn schlussendlich sollen nicht Unternehmen strafrechtlich verurteilt werden, sondern die Menschen, die die Straftat begehen.

Besten Dank, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.