Mettler Melanie · Nationalrat · 2023-02-28
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-02-28
Wortprotokoll
Tatsache ist, dass wir mit dieser Reform wichtige Schritte unternehmen, damit die Renten nicht weiter sinken. Das tun sie ohne Reform, und zwar nicht zu knapp. Sie tun es auf eine vollkommen unkontrollierte Weise mit Umverteilung und Umlage: von weniger privilegierten zu privilegierteren Versicherten, von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden und, wie wir wissen, von den schwächsten Haushalten, den Alleinstehenden, zu den Ehepaaren.
Auch die Reformgegner und -gegnerinnen haben verstanden, dass der Reformstau nicht nur in Zukunft tiefe Renten für die Jüngeren verursacht, sondern auch Jahr für Jahr für Frauen und Erwerbstätige mit tiefen Löhnen. Die Renten sinken nicht wegen der Reform, sondern wegen des Reformstaus. Die Gewerkschaften haben deshalb im Auftrag des Bundesrates mit dem Sozialpartner, dem Arbeitgeberverband, einen Kompromiss erarbeitet.
Die Reformgegner und -gegnerinnen der Libertären waren und sind im Grundsatz gegen eine Reform, obwohl sie wissen, dass sie damit das Dreisäulensystem schwächen. Inzwischen sind auch die Gewerkschaften aus Protest über den Verlauf der parlamentarischen Verhandlungen in die Fundamentalopposition gegangen. Aber ist das aufgrund der Vorlage gerechtfertigt? Richten wir den Blick auf den Koordinationsabzug.
Wir sind in dieser Diskussion von weit her gekommen. Noch beim letzten Versuch, den Reformstau in der zweiten Säule aufzulösen, war es undenkbar, derart grosse Verbesserungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, also für Teilzeiterwerbstätige und solche mit tiefen Löhnen, zu erzielen. Heute können wir das. Wir können den Gender Pension Gap massiv verkleinern. Ein Teil entsteht durch das heutige System des fixen Koordinationsabzuges; dieser führt dazu, dass von jedem Lohn, egal, ob klein oder gross, die ersten 25[NB]000 Franken gar nicht vorsorgeversichert werden. [PAGE 36]
Achtung, jetzt kommen so früh am Morgen einige Zahlen auf Sie zu: Schon die Halbierung des Koordinationsabzuges bedeutet, dass jemand mit 20[NB]000 Franken Jahreseinkommen - das ist je nachdem ein Verdienst in einem 20- bis 40-Prozent-Pensum - von einer Rente von heute null Franken auf künftig 170 Franken kommt, weil eben gemeinsam mit Arbeitgebenden ein Vorsorgevermögen angespart wird. In der Variante Bundesrat werden dafür etwa 800 Franken Beiträge einbezahlt, mindestens die Hälfte davon von den Arbeitgebenden. Mit der Minderheit III (Mettler) erhöhen sich die Rente auf 280 Franken und die Beiträge auf 1400 Franken; mit der Minderheit II (Rechsteiner Thomas) erhöht sich die Rente auf 370 Franken mit jährlichen Beiträgen von 1850 Franken, bei der Variante des Ständerates, also bei der Minderheit I (Sauter), auf 400 Franken bei 2000 Franken an jährlichen Beiträgen.
Und wie sieht es aus bei einem Einkommen von 40[NB]000 Franken? Dort steigt durch die Halbierung des Koordinationsabzuges gemäss Bundesrat die Rente von heute 410 auf 630 Franken, wie auch bei der Minderheit III; bei der Variante gemäss Minderheit II, die 80 Prozent des Lohnes versichert, steigt die Rente noch weiter, nämlich auf 750 Franken, und bei der Variante der Minderheit I, gemäss Ständerat, sogar auf 800 Franken. Frau Sauter, alle Varianten, die wir hier besprechen, sehen eben eine deutliche Verbesserung der Renten für erwerbstätige Frauen vor. Wir diskutieren jetzt hier noch über die beste Balance zwischen Kosten und Leistung. Eine solche Balance gibt es bei den Maximalforderungen manchmal eben nicht.
Was aber wirklich noch im Raum steht, ist das Argument der Reformgegnerinnen und -gegner von links und rechts, dass bei solchen Löhnen weder die Arbeitgebenden noch die Arbeitnehmenden überhaupt Lust hätten, auf Vorsorge zu sparen, dass sie das Geld im Haushaltsbudget oder im Geschäftsmodell ihres Unternehmens bräuchten. Dem möchte ich etwas entgegenhalten: Schauen wir uns doch an, wer diese Arbeitnehmenden sind. Wer ein Leben lang 20[NB]000 Franken im Jahr verdient, der bekommt mit dem heutigen Gesetz keine Rente aus der zweiten Säule. Künftig wird gemeinsam mit den Arbeitgebenden eine kleine Rente angespart. Wer aber mit so wenig Geld einen Haushalt bestreitet, ist in der Schweiz bereits heute berechtigt, im Netz der sozialen Sicherheit aufgefangen zu werden. Dort werden auch die Vorsorgesparbeiträge verrechnet. Haushalte, die 20[NB]000 Franken Einkommen als Zweiteinkommen erwirtschaften, haben in den allermeisten Fällen das traditionelle Rollenmodell gewählt. Das Zweiteinkommen ist somit eine Ergänzung des höheren Ersteinkommens. Wenn sich ein Paar entschieden hat, dass das Haupteinkommen des Haushalts durch den Mann bestritten werden soll, und die Frau noch ein bis zwei Tage die Woche einem Nebenverdienst nachgeht, so hat die Frau aufgrund des grossen Gender Pension Gap ein Interesse daran, dass ein so hoher Anteil ihres Lohnes wie möglich versichert wird.
Das Vorsorgesparen ist volkswirtschaftlich erwünscht. Das trifft insbesondere zu, wenn man sich in einer Phase der gesellschaftlichen Überalterung befindet, wie es aktuell der Fall ist.
Wenn Sie beim Koordinationsabzug eine sanftere, aber sehr effektive Variante in die Differenzbereinigung mit dem Ständerat schicken wollen, dann entscheiden Sie sich für meinen Minderheitsantrag III. Er sieht einen Koordinationsabzug von 40 Prozent mit einer Maximalschwelle von 12[NB]000 Franken vor. Das heisst, auf 60 Prozent des Lohns wird vorsorgegespart, aber in keinem Fall kommt ein höherer Koordinationsabzug als 12[NB]000 Franken zur Anwendung. Der Mehrwert des Minderheitsantrages III ist, dass damit der Systemwechsel zu einem prozentualen Koordinationsabzug vollzogen ist, aber die hohen Schwellenwerte bei den tieferen Löhnen im Vergleich zu anderen Varianten leicht geglättet sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei dieser Variante im Unterschied zum Minderheitsantrag II keine Renteneinbussen bei den höheren Einkommen entstehen.
Nun zur Eintrittsschwelle: Warum vertrete ich bei dieser Frage eine Minderheit, die fordert, die Eintrittsschwelle gemäss geltendem Recht bei 22 050 Franken zu lassen? Um im Interesse der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage dem Argument der Reformgegner und -gegnerinnen von links und von rechts bezüglich der Schwelleneffekte entgegenzukommen, beantrage ich Ihnen, die Eintrittsschwelle bei 22 050 Franken zu belassen, sofern sich der Rat für einen Systemwechsel zu einem hohen versicherten Lohnanteil von 80 oder 85 Prozent des Jahreslohns entscheidet. Sollte die Mehrheit mit der Halbierung oder die Minderheit III mit 40 Prozent obsiegen, ziehe ich den Minderheitsantrag II zurück.
Zu den Gesamtkosten: Die Gesamtkosten bis 2045 bewegen sich bei allen diskutierten Varianten zwischen 40 und 60 Milliarden Franken, also bei 2 bis 3 Milliarden jährlich. Bei einem totalen Anlagevermögen von heute 1200 Milliarden Franken sind wir mit jeder Variante bei vertretbaren Gesamtkosten für eine Reform, die den Reformstau löst und deutliche strukturelle Verbesserungen vorsieht. Die strukturellen Verbesserungen vom Koordinationsabzug über die Altersgutschriften und die Eintrittsschwelle bis zum Eintrittsalter kosten bis 2045 je nach Variante zwischen 30 und 40 Milliarden Franken. Der Bundesrat und die Minderheit II (Rechsteiner Thomas) sind an der unteren Grenze und wollen mit 30 bis 35 Milliarden Franken eher weniger in die strukturellen Verbesserungen investieren. Der Nationalrat und auch der Ständerat sind mit 50 Milliarden Franken an der obersten Grenze. Die Variante der Minderheit III (Mettler) liegt bei einem Mittelwert von knapp 40 Milliarden Franken und bringt so eine gute Balance zwischen Kosten und Leistung.
Wir Grünliberalen begrüssen den Systemwechsel von einem fixen zu einem prozentualen Koordinationsabzug. Um die hohen Schwellenwerte beim Systemwechsel insbesondere bei den kleinsten Einkommen zu glätten, priorisiert es die Fraktion, den Antrag der Minderheit III mit 40 Prozent Koordinationsabzug in die Differenzbereinigung mit dem Ständerat zu schicken. Sofern er mehrheitsfähig ist, unterstützt die grünliberale Fraktion aber selbstverständlich auch einen prozentualen Koordinationsabzug von 20 oder 15 Prozent, der Erwerbstätige besser vorsorgeversichert und den Gender Pension Gap weiter reduziert.