Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-02-28
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-02-28
Wortprotokoll
Die Motion ist an sich unbestritten: Es gibt keinen Minderheitsantrag, und der Bundesrat ist auch der Meinung, man solle diese Motion annehmen. Erlauben Sie mir trotzdem, noch ein paar Ausführungen dazu zu machen.
Die Finanzkommission Ihres Rates verlangt, dass eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten sei und dass dabei die schwach gebundenen Ausgaben wie auch die stark gebundenen Ausgaben zu berücksichtigen seien. Ich kann Ihnen sagen: Diese Arbeiten haben selbstverständlich begonnen. Der Bundesrat hat bereits gewisse Eckwerte auf diesem Weg beschlossen.
Die Präsidentin der Finanzkommission hat gesagt, dass man das machen soll, solange wir noch die Zeit dafür haben. Ich weiss nicht, wie viel Zeit wir noch haben, weil wir für den Voranschlag 2024 in der Tat einen Bereinigungsbedarf von 2 Milliarden Franken haben. Wir halten die Schuldenbremse also nicht ein. Der Bundesrat hat jetzt Eckwerte beschlossen, die es erlauben, beim Voranschlag 2024 die Schuldenbremse dennoch einzuhalten.
Der Bundesrat wird am 10. März zudem über die Prioritäten für die nächsten vier Jahre bei den schwach gebundenen Ausgaben beschliessen. Es geht hier um die mehrjährigen Finanzbeschlüsse. Diese machen immerhin einen Viertel der Ausgaben des Bundes aus. Was die schwach gebundenen Ausgaben anbelangt, hat der Bundesrat auch beschlossen, für den Voranschlag 2024 über die Departemente hinweg lineare Kürzungen von 2 Prozent vorzunehmen. Hier geht es darum, mögliche Effizienzsteigerungen zu eruieren oder auch bei den Personalausgaben zu sparen. Das ist im Motionstext ja auch erwähnt.
Bei den stark gebundenen Ausgaben hat der Bundesrat ebenfalls erste Eckwerte angedacht oder beschlossen. Bis Ende März wird im Bundesrat ein Aussprachepapier zu vier Themen vorliegen: Das erste ist eine mögliche Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer als Gegenfinanzierung für die Vorlage zur familienexternen Kinderbetreuung. Hier geht es zum einen einfach darum, dass der Bundesrat mit dieser Massnahme einmal die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen thematisieren will. Zum andern geht es auch darum, dass man nicht weitere gebundene Ausgaben schaffen kann, die nicht gegenfinanziert sind.
Zweitens geht es um eine befristete Senkung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung. Sie können sich erinnern: Während der Covid-Pandemie hat der Bund 16 Milliarden Franken an Leistungen im Rahmen der Kurzarbeit [PAGE 36] übernommen. Die Arbeitslosenversicherung weist einen hohen positiven Saldo auf. Das wäre also auch vertretbar.
Drittens prüfen wir leistungsseitige Reformen bei der AHV zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen. Hier stehen die Umsetzung des Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs bezüglich der Witwerrenten und auch die Frage der Kinderrenten im Vordergrund.
Viertens prüfen wir eine befristete Reduktion der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds. Auch hier gilt: Der Fonds ist prall gefüllt; es wurde auch in den Finanzkommissionen immer wieder erwähnt, dass diese Fonds, die prall gefüllt sind, angeschaut werden sollen.
Wenn das Aussprachepapier Ende März vorliegt, sollen die Aufträge für eine Vernehmlassungsvorlage erteilt werden. Dann soll bis Ende Jahr ein Mantelerlass mit einem Stabilisierungsprogramm für den Bundeshaushalt der folgenden Jahre vorliegen. Nachdem ich für 2024 von einem Fehlbetrag von 2 Milliarden Franken gesprochen habe, muss ich sagen, dass wir 2025 und 2026 einen Fehlbetrag von 3 Milliarden Franken haben werden. Wir haben aber noch das Risiko, dass sich das Resultat verschlechtert; das hängt natürlich noch ab von Beschlüssen des Nationalrates, im Besonderen in Bezug auf die Prämienverbilligung.
Dieses Stabilisierungsprogramm soll nun aufzeigen, wo es Entlastungsmöglichkeiten gibt. Ich spreche jetzt bewusst nicht von Sparen, weil wir nicht sparen; wir bremsen lediglich das Wachstum der Schulden. Sie werden das noch oft von mir hören - ich entschuldige mich jetzt schon dafür. Aber es ist einfach eine Tatsache, dass wir weiterhin ein Ausgabenwachstum von etwa 3 Prozent haben. Wichtig ist einfach, dass man in Zukunft weitere gebundene Ausgaben wenn immer möglich vermeidet. Diese schränken den finanzpolitischen Spielraum des Parlamentes und des Bundesrates ein. Und man sollte auch vermeiden, neue Aufgaben zu beschliessen, die nicht gegenfinanziert sind.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Annahme dieser Motion zu beantragen.