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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2003-03-12

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Wir sind bei diesem Artikel ja eigentlich auf einem Nebenschauplatz, der mit Kernenergie nichts zu tun hat. Die vom Ständerat jetzt beschlossene Formulierung ist zweifellos besser als die vorherige; sie stammt aus dem EMG und lehnt sich auch an meinen Eventualantrag der letzten Beratung an. Dies ändert aber nichts daran, dass dieser Artikel und diese Formulierung für einen geöffneten Markt gedacht und geeignet sind, so, wie es beim EMG der Fall gewesen wäre. Im geschlossenen Markt, und den haben wir vorläufig, haben die Konsumenten bekanntlich keine Wahlmöglichkeit, weshalb eine detaillierte Deklaration hier nicht zweckmässig ist, nicht weiterführend ist und auch ohne Wirkung bleibt - unser Strommix von 40/60 scheint nun wirklich schon bekannt zu sein.

Wir empfehlen deshalb, der Mehrheit zu folgen und diesen Artikel 5bis des Energiegesetzes (Ziff. 7) zu streichen.

Sollte der Artikel verbleiben, ist meines Erachtens festzuhalten, dass eine periodische, gegebenenfalls netzbezogene Information in der jetzigen Marktsituation völlig ausreichend wäre. Ähnlich ist dies bereits für die Wasserversorgung der Fall. Mit zu viel Bürokratie auf Vorrat gaukeln wir hier nur etwas vor. Besser wäre es, diese Fragen in einem künftigen Gesetz marktgerecht und passend zu regeln. Es ist ja heute schon jedermann problemlos erlaubt und ist auch Praxis, den exportierten Strom zertifizieren zu lassen und zu deklarieren. Dazu brauchen wir diesen Artikel 5bis keineswegs.

Deshalb lehnen wir mit der Mehrheit der Kommission diesen Artikel ab.