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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-02-28

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-28

Wortprotokoll

Wir sind quasi beim "Diversen" dieser Reform: Zum "Diversen" gehört auch, welches Etikett wir der Reformvorlage anhängen - auch im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung. In der Kommission haben wir mit 14 zu 11 Stimmen einen Antrag gutgeheissen, der der BVG-Reform ein etwas freundlicheres Etikett anhängen will, indem er mit dem Untertitel sagt, dass es eine "Modernisierung" der beruflichen Vorsorge sei, und die neutrale Form, also die "Reform" der beruflichen Vorsorge, ein wenig verbessert.

Bei Artikel 14 Absatz 3 hat der Nationalrat beschlossen, eine Präzisierung gegenüber dem Bundesrat vorzunehmen. Er hat beschlossen, dass der Bundesrat, wenn er schon einen Bericht unterbreitet, der als Grundlage für die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes für die folgenden Jahre gelten soll, diesen Bericht explizit nicht im Elfenbeinturm der Verwaltung erarbeiten lassen soll, sondern unter Einbezug der Sozialpartner, der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten sowie des Schweizerischen Pensionskassenverbands. Diese Präzisierung haben wir in diesem Rat deutlich gutgeheissen. Der Ständerat hat sie wieder aus der Vorlage herausgekippt, ohne Diskussion. In unserer Kommission haben wir die Variante des Ständerates mit 12 zu 11 Stimmen übernommen, was ziemlich knapp war.

Bei Artikel 33a respektive beim Minderheitsantrag Prelicz-Huber geht es um die Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes. Das ist heute ab dem 58. Altersjahr limitiert. Diese Limitierung will die Mehrheit Ihrer Kommission aufheben. Sie will auch für andere Situationen eine Weiterversicherung ermöglichen: Wenn beispielsweise jemand eine Weiterbildung macht, Familienarbeit leistet oder Betreuungsaufgaben übernimmt und darum das Arbeitspensum reduziert, soll die Weiterversicherung möglich sein. Wir haben hier mit 13 zu 12 Stimmen am Beschluss des Nationalrates festgehalten. Das bezieht sich auch auf Artikel 47abis.

Schliesslich haben wir noch den Minderheitsantrag Mettler bei Artikel 79b zum Einkauf. Die Kommissionsmehrheit will dort bei der bisherigen Regelung bleiben. Frau Mettler will zusätzlich den nachträglichen Einkauf in den obligatorischen Teil ermöglichen, um Leuten mit bestimmten Einkommen und Erwerbspausen die Möglichkeit zur Lückenfüllung zu geben. Heute ist der nachträgliche Einkauf nur in den überobligatorischen Teil möglich.

Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.