Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-01
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-01
Wortprotokoll
Im letzten Herbst besuchte ich unsere Swisscoy-Angehörigen und habe mir wieder selbst [PAGE 45] vor Ort ein Bild gemacht. Die persönlichen Eindrücke und die Gespräche vor Ort zusammen mit der Entwicklung der Sicherheitslage haben mich in der Überzeugung bestärkt, dass der Beitrag der Schweiz zugunsten der Kfor weiterhin unverzichtbar ist. Der Bundesrat teilt diese Ansicht und hat am 23. November 2022 entschieden, Ihnen die Verlängerung des Einsatzes der Swisscoy bis am 31. Dezember 2026 zu beantragen. Seit Ende des Kosovo-Krieges 1999 wurden bedeutende Fortschritte bezüglich Rechtsstaatlichkeit und tragfähiger Wirtschaft erzielt.
Sur la majeure partie du territoire kosovar, la situation peut être considérée comme calme et stable. Néanmoins, les développements survenus en décembre dernier démontrent que, dans le nord du pays, la situation demeure fragile et reste marquée par des tensions périodiques.
In diesem Kontext erfüllt die Kfor weiterhin den Auftrag des UNO-Sicherheitsrates. Sie sorgt für Sicherheit und Stabilität, damit nicht wieder ein bewaffneter Konflikt ausbricht. Die Kfor ist der einzige Akteur, der das tun kann. Sie ist auch das einzige Sicherheitsinstrument, das von allen Seiten anerkannt und respektiert wird.
Dass die internationale Präsenz weiterhin notwendig ist, hat sich in den letzten Monaten eindrücklich gezeigt. Der Krieg in der Ukraine trägt zu einer Verschlechterung der Lage bei. Niemand in Europa kann sich eine Zuspitzung bis hin zu einer bewaffneten Auseinandersetzung auf dem Westbalkan leisten. Das Ausbrechen eines offenen Konfliktes hätte direkte Auswirkungen auf die Sicherheit Europas und insbesondere der Schweiz. Eine Eskalation in der Region würde den Migrationsdruck auf die Schweiz stark erhöhen.
Mit der Swisscoy leistet die Schweiz auch einen solidarischen Beitrag zur Sicherheit in Europa. Viele an der Kfor beteiligte Staaten engagieren sich stark in der Unterstützung der Ukraine, vor allem militärisch. Die Schweiz tut dies wegen ihrer Neutralität nicht. Umso wichtiger ist es, dass wir dort zur Sicherheit Europas beitragen, wo wir es können. Dieser Schweizer Beitrag wird sehr geschätzt. Die Kfor benötigt den wichtigen Beitrag der Schweiz weiterhin, was mir auch in meinen persönlichen Gesprächen mit Vertretern aus dem Kosovo wie auch vonseiten der Kfor bestätigt wurde. Deswegen beantragt der Bundesrat, den Beitrag bei gleichem Inhalt und Umfang weiterzuführen. Der Maximalbestand der Swisscoy soll bei 195 Armeeangehörigen bleiben.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass bei der Kfor kurzfristig zusätzlicher Bedarf an spezifischen Leistungen entstehen kann. In einigen Fällen konnte die Schweiz den Anfragen nachkommen, in anderen Fällen war dies wegen der Bestandsobergrenze nicht möglich. Wie erwähnt, ist die Lage inzwischen noch volatiler, weshalb häufiger zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Deshalb beantragt der Bundesrat, dass er den Maximalbestand der Swisscoy in der nächsten Mandatsdauer bei Bedarf kurzfristig um 30 auf 225 Armeeangehörige erhöhen kann.
Die Kosten des Einsatzes werden sich pro Jahr auf rund 45 Millionen Franken belaufen. Bei einer Erhöhung auf 225 Armeeangehörige würden die Kosten auf 51,2 Millionen Franken steigen. Finanziert wird dieser Einsatz aus dem regulären Armeebudget.
Im Januar 2022 hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat eingeladen, in der vorliegenden Botschaft eine Strategie mit Kriterien für den Ausstieg der Schweiz aus der Kfor festzulegen. Die Kfor selbst hat bestimmte Kriterien für ein Ende der Mission festgelegt. Die Schweiz hat sich als truppenstellender Staat an der Festlegung und Beurteilung dieser Kriterien beteiligt. Ein Abzug des Schweizer Kontingents ohne Rücksicht auf diese Beurteilung würde ein Zeichen der Entsolidarisierung und der Abkehr von der internationalen Gemeinschaft aussenden. Es ist durchaus legitim, nach über zwanzig Jahren den Abschluss der Mission zu diskutieren. Leider ist das Engagement der internationalen Gemeinschaft aber weiterhin notwendig.
Am 13. Januar 2023 hat die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates die Vorlage unterstützt.
Ich beantrage Ihnen, einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.