Rutz Gregor · Nationalrat · 2023-03-02
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-02
Wortprotokoll
Kollegin Gredig hat gesagt, die Schweiz hinke punkto Digitalisierung hinterher. Ich würde es etwas anders formulieren. Ich würde sagen: Der Bund hat hier etliche Versäumnisse vorzuweisen. Wenn ich von der Schweiz spreche, denke ich nämlich nicht in erster Linie an die Bundesverwaltung, sondern an die vielen Unternehmen und innovativen KMU, die hier durchaus gut im Rennen sind. Aber die Bundesverwaltung hat hier gewisse Versäumnisse vorzuweisen.
Dieses Gesetz ist, so wie wir das beurteilen, eine Notlösung, um mindestens einmal die schlimmsten Defizite zu beheben. So hat es auch der Vorgänger von Bundesrätin Keller-Sutter, alt Bundesrat Ueli Maurer, am 2. September 2022 in der Kommission gesagt. Er hat gesagt, das Gesetz sei sicher nicht der grosse Wurf. Er hat auch darauf hingewiesen, dass es eigentlich zuerst einmal eine Verfassungsgrundlage bräuchte und dann eine saubere gesetzliche Regelung, so wie das normalerweise vor sich geht.
Kollegin Gredig hat es richtig gesagt: Um die Prozesse zu optimieren, muss man zuerst einmal einheitliche Standards schaffen. Das heisst, dass man von Bundesebene eben auch gewisse Anweisungen an die Kantone geben muss. Warum sage ich das? Ich sage Ihnen das, um darauf hinzuweisen, dass unser Minderheitsantrag zu Artikel 4 Absatz 4 einen ganz wichtigen Punkt betrifft. Wir müssen schon sehen - darum habe ich auch zitiert, was alt Bundesrat Ueli Maurer uns gesagt hat -, es ist eine etwas schräge Übung, dass wir hier ein Gesetz machen, obwohl wir uns bewusst sind, dass wir eigentlich zuerst eine Verfassungsgrundlage bräuchten, weil das Problem viel mehr Bereiche betrifft, als wir hier diskutieren.
Vor diesem Hintergrund ist es natürlich zwingend, dass man die Kantone mit einbezieht. Das Wort "Kantönligeist", das Kollegin Gredig gebraucht hat, gefällt mir überhaupt nicht. Ich spreche hier von Föderalismus. Es ist wichtig und ein grosser Standortvorteil unseres Landes, dass die Kantone und auch die Gemeinden sehr viele Kompetenzen und Zuständigkeiten haben. Dadurch sind sie auch in der Lage, die Probleme vor Ort zu lösen. Die Probleme in Genf sind eben vielfach andere als jene in der Ostschweiz, in Basel oder in Graubünden. Wir müssen darum dem Föderalismus Sorge tragen. Das heisst aber eben umgekehrt auch, dass wir sehr aufpassen müssen, wenn wir Übungen wie diese durchführen und Prozesse aus gutem Grund - da bin ich mit Ihnen einig - [PAGE 135] vereinheitlichen wollen. Wir müssen verhindern, dass wir Vorschriften erlassen, die dann die Kantone und Gemeinden auszubaden haben, indem sie die Verwaltung umstellen müssen. Sie werden dadurch auch kostenmässig entsprechend belastet.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie dringend bitten, bei Artikel 4 Absatz 4 unserer Minderheit zu folgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, damit die Kantone zumindest angehört werden, wenn Sachen beschlossen werden sollen, die sie direkt betreffen. Es ist eine wacklige Angelegenheit, wenn wir auf der Verfassungsgrundlage von Artikel 173 Absatz 2 Gesetze erlassen, welche direkte Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden haben. Wir müssen uns dessen bewusst sein. Deswegen haben wir diesen Minderheitsantrag gestellt.
Ansonsten werden wir dieses Gesetz nicht bekämpfen. Wir haben uns bis jetzt enthalten und werden das auch künftig machen, weil es eben, wie gesagt, nicht der grosse Wurf, sondern eher eine Notlösung ist.
Mein "ceterum censeo", einfach zum Schluss noch angemerkt: Die Digitalisierung ist wichtig, selbstverständlich kann man hier vieles verbessern. Aber passen Sie auf, dass Sie nicht einfach von der doch etwas simplifizierenden Feststellung ausgehen, dass Digitalisierung alle Probleme löst. Es kann nämlich durchaus sein, und das erlebe ich oft, dass Digitalisierung in der Verwaltung vor allem der Verwaltung hilft, nicht aber den Bürgern und denjenigen, die auf die Prozesse angewiesen sind. Das müssen wir auch immer im Auge behalten. Unsere Aufgabe hier ist es, zu schauen, dass die Wirtschaft funktionieren kann und die Bürger möglichst gute Dienstleistungen erhalten, aber nicht, dass es die Verwaltung möglichst einfach hat; das einfach noch am Rande als Schlussbemerkung.