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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-06

Wortprotokoll

Die Sanierung der bestehenden A22 zwischen Liestal und Lausen ist vereinbar mit dem Umwelt- und dem Gewässerschutzgesetz, da voraussichtlich keine Veränderungen an der bestehenden Anlage vorgenommen werden. Die Umweltauswirkungen werden jedoch im Rahmen des Projekts detailliert geprüft. Falls notwendig, werden Massnahmen definiert, um eine gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen.

Zusätzlich zu den bereits genehmigten Lärmschutzmassnahmen im Abschnitt Lausen wird zum Schutz der Bevölkerung auf dem gesamten Abschnitt der A22 zwischen Liestal und Lausen ein lärmarmer Belag eingebaut.

Mit dem vorliegenden Projekt kann die A22 gesetzeskonform instand gesetzt werden. Die Belastungen für die Bevölkerung [PAGE 178] können reduziert werden. Eine alternative Linienführung der A22 zwischen Liestal und Lausen ist zurzeit nicht geplant.

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