Würth Benedikt · Ständerat · 2023-03-06
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-06
Wortprotokoll
Gerne mache ich die Berichterstattung zu dieser Motion. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 des Berufsbildungsgesetzes aufzuwerten, indem jene Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, die die Titel- und Niveauäquivalenz mit anderen Titelbezeichnungen im In- und Ausland herstellen: "Professional Bachelor" und "Professional Master". Die Motion wurde am 5. März 2020 eingereicht; der Bundesrat beantragt Ablehnung. Der Nationalrat hat sie am 8. März 2022 mit 129 zu 54 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Worum geht es? Über die höhere Berufsbildung in der Schweiz werden Abschlüsse erlangt, zum Beispiel Meisterdiplome, die aufgrund der Veränderungen in der Bildungssystematik und im Arbeitsmarkt zunehmend nicht mehr richtig verstanden und eingeordnet werden. Das schwächt die Berufsbildung, das fördert die Akademisierung. Deshalb kommt die Forderung nach Titeläquivalenz.
Grundsätzlich ist unbestritten, dass die Positionierung der höheren Berufsbildung zu verbessern ist. Wir sprechen bei der Frage der Titeläquivalenz über ein - wenn auch wichtiges - Teilelement der Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Dies hat mehrere Gründe.
Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung sind in der Wirtschaft gefragte Berufsleute. Der Arbeitskräftemangel wirkt sich just in diesem Bereich besonders stark aus. Die Bildungsgänge HF sind beispielsweise in der Gesundheit, Hotellerie, Land- und Waldwirtschaft, Bauführung, Bauplanung, Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Holztechnik, im Maschinenbau usw. angesiedelt. Wer die höhere Fachschule absolviert, ist heute also beispielsweise Bauführer HF oder Elektrotechniker HF. In den Unternehmen nehmen diese Berufsleute sehr oft verantwortungsvolle Positionen wahr.
Das Schweizer Bildungssystem ist von Durchlässigkeit und Dualismus geprägt. Wir sind stolz darauf, es ist unbestritten ein Erfolgsfaktor der Schweizer Wirtschaft; in vielen Sonntagsreden von Politik und Wirtschaft wird das auch bemüht. Die Bildungsgänge HF basieren auf dem Pfeiler der Berufsbildung, sie basieren also nicht auf einer Matura. Die Kommission ist überzeugt, dass dieser Pfeiler der Berufsbildung [PAGE 83] gestärkt werden muss. Der Drang an die Universitäten und Fachhochschulen ist problematisch.
Im Zusammenhang mit der Evaluation des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes haben wir festgestellt, dass starke regulatorische Anreize diesen Drang noch verstärken, indem beispielsweise die Beiträge für Universitäten und Fachhochschulen mengengerüstgetrieben sind: je mehr Studierende, desto mehr Subventionen. Sie sehen vielleicht gelegentlich im öffentlichen Raum Werbung von Hochschulen. Daran erkennen Sie, wie der Kampf um die Studierenden funktioniert - eine fragwürdige Entwicklung.
In diesem Akademisierungssog verliert die höhere Berufsbildung zunehmend an Prestige und Positionierung. Fakt ist heute - das musste die Kommission zur Kenntnis nehmen -, dass die Wachstumsdynamik bei der höheren Berufsbildung geringer ist als bei den Fachhochschulen, obwohl diese Lehrgänge eine höhere Bildungsrendite aufweisen. Was heisst das? Absolvierende von Bildungsgängen HF haben das tiefste Risiko, arbeitslos zu werden, und weisen zugleich eine hohe Erwerbsquote aus. Das unterstreicht die grosse Bedeutung dieser Gruppe für die Entwicklung vieler Unternehmen.
Sie haben zu diesem Geschäft bekanntlich viel Post erhalten. Sie spüren aus diesen Zuschriften, dass sich die Bildungsakteure nicht alle einig sind. Seitens der Fachhochschulen und Universitäten vermutet man hier eine gewisse Konkurrenz, man schiebt das Argument der Vermischung vor. In diesem Zusammenhang ist sehr wichtig, dass Sie Folgendes feststellen und erkennen:
Wir reden hier über Abschlüsse im Bereich der Tertiärstufe B. Demgegenüber sind Fachhochschulen Tertiärstufe A, ebenso sind es die Universitäten. Wir reden hier über Abschlüsse im Bereich von Tertiär B. Im Unterschied zu den Tertiär-A-Abschlüssen haben wir nach wie vor Bezeichnungen - ich habe es schon erwähnt -, die im Arbeitsmarkt nicht mehr gebräuchlich sind und immer weniger verstanden werden. Darum kommt diese Forderung nach zeitgemässen Bezeichnungen, damit das im Arbeitsmarkt schlussendlich eben verstanden wird.
Der heutige Zustand - darüber waren wir uns in der Kommission am Ende einig - fördert im Prinzip die Akademisierung, wenn wir nicht konkrete Massnahmen für eine bessere Positionierung der höheren Berufsbildung treffen. Ich habe Ihnen vorhin die Anreizstrukturen erläutert. Niemand will Zustände wie in Frankreich oder anderen europäischen Ländern mit einer akademisierten Jugend, die im Arbeitsmarkt schlecht verankert ist. Umgekehrt - im Gegensatz zu Swissuniversities - begrüsst die Mehrheit der Verbundpartner der Berufsbildung zeitgemässe Titelbezeichnungen, ohne dass damit das Profil der höheren Berufsbildung verändert würde; das ist ein wichtiger Punkt.
In den Bereichen Sichtbarkeit, Bekanntheit und Ansehen in Gesellschaft und Wirtschaft besteht nach Auffassung der Kommission Verbesserungspotenzial, auch mit Blick auf die konkreten Bildungsentscheide der Jugendlichen. Lesen Sie heute CH-Media-Zeitungen: Der grosse Titel gehört dem Gymnasium, das angeblich zu leicht oder zu wenig leicht erreicht wird. Sie finden eigentlich nie einen solchen Titel zur höheren Berufsbildung in einem schweizerischen nationalen Zeitungsmedium. Der Allgemeinheit und insbesondere vielen Eltern und Jugendlichen ist heute nicht mehr richtig bewusst, dass in der Schweiz auch Personen ohne Maturität eine Ausbildung auf Tertiärstufe absolvieren können. Dieser schweizerische Weg ist im internationalen Vergleich einzigartig, aber auch mitentscheidend für den Erfolg des Berufsbildungssystems der Schweiz.
Bildungsabschlüsse bilden die Schnittstelle zum Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich bewusst sein, dass dieser Arbeitsmarkt zunehmend international ist. Leute, die aus dem EU/EFTA-Raum in die Schweiz kommen, haben sehr oft einen sogenannten Professional Bachelor, nicht so aber die sicher gleichwertig, wenn nicht besser qualifizierten Schweizer. Was bedeutet das? Das bedeutet am Ende, dass schleichend eine gewisse Diskriminierung zulasten der Schweizer Absolventinnen und Absolventen stattfindet, mitunter auch lohnmässig. Unsere eigenen, guten Berufsleute werden gegenüber den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern aus dem Ausland also zunehmend diskriminiert. Genau darum findet ein Trend zur Akademisierung statt.
Umgekehrt ist es natürlich auch so, dass Schweizer Berufsleute im Ausland tätig sein wollen oder müssen, und im Ausland ist es unbestrittenermassen so, dass kaum mehr jemand unsere Bildungsabschlüsse im Bereich der höheren Berufsbildung versteht. Natürlich, und das gehört auch zum ganzen Kontext, hat der Umstand die ganze Diskussion befeuert, dass Österreich und Deutschland, deren Berufsbildungssystem mit demjenigen der Schweiz noch einigermassen vergleichbar ist, die entsprechenden Titel neu bezeichnet haben. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage ist es inskünftig besonders nachteilig, wenn Schweizer HF-Absolventinnen und -Absolventen nicht gleichwertige Abschlüsse vorweisen können.
Sie wissen es, die Titelbezeichnungen haben vor 25 Jahren mit dem sogenannten Bologna-Prozess einen tiefgreifenden Wandel erfahren. Für die Tertiärstufe A - Universitäten, Fachhochschulen - ist die Sachlage, auch nach einigen Umwegen und ebenfalls vielen Diskussionen, nun einigermassen klar. Aber bei der Tertiärstufe B, dieser Schweizer Eigenart, haben wir nach wie vor ein veritables Problem.
Die Kommission hat sich vor allem auch Überlegungen zum Vorgehen gemacht. Es ist im Ständerat üblich, eine Motion nicht zu unterstützen, wenn das Problem schon gelöst ist. Vorliegend ist das Problem aber noch nicht gelöst. Es ist offen, was bei der weiteren Arbeit der Verbundpartnerschaft herauskommt. Sie spüren aus den Zuschriften, dass geradezu eine chronifizierte Uneinigkeit besteht. Es ist zu befürchten, dass, wenn wir nicht ein gewisses Signal setzen, bei diesem Thema weiterhin nichts passiert. Darum hat die ständerätliche Kommission gesagt: Wir wollen mit der Annahme dieser Motion auch ein Signal setzen, wir wollen sagen, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Bei der Umsetzung hat der Bundesrat nach wie vor einen erheblichen Spielraum.
Schliesslich ist es der Kommission auch ein Anliegen, dass die höhere Berufsbildung mit ihrem Profil inhaltlich nicht fundamental verändert wird. Es ist nicht die Idee, das heutige System zu verkomplizieren oder zu verakademisieren, indem z. B. plötzlich neue Abläufe eingeführt werden müssten. Es geht bei der Frage der Titeläquivalenz tatsächlich gewissermassen auch um ein Labelling.
Ich fasse zusammen und komme zum Schluss: Gemäss Ausführungen der Verwaltung soll in der ersten Hälfte der kommenden Legislatur eine Botschaft zur ganzen Berufsbildungsthematik vorgelegt werden. Das bedeutet, dass wir dann die Diskussion auch weiterführen werden. Die Kommission erachtet es angesichts der starken Uneinigkeit der Bildungsakteure als wichtig, für diese Botschaft ein Signal zu setzen. Ein Nein zu dieser Motion hätte natürlich auch den gegenteiligen Effekt, zulasten der Berufsbildung. Die Kommission ist sich klargeworden, dass ohne Gegenmassnahmen der Akademisierung Vorschub geleistet wird und das System der höheren Berufsbildung geschwächt wird. Wir brauchen neue, griffige Massnahmen zur Stärkung dieses Bildungswegs. Wir sind der Meinung, dass das Parlament hier nun durchaus einen Pflock einschlagen sollte, im Wissen darum, dass der Bundesrat noch sehr viele Anschlussfragen und Details wird klären müssen.
Zum Schluss erinnere ich Sie auch an unsere Bundesverfassung. Die Bildungsverfassung ist ja relativ jung. Artikel 61a unserer Bundesverfassung sagt es klar: "[Bund und Kantone] setzen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür ein, dass allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden." Wenn Sie diesen Verfassungsauftrag ernst nehmen wollen, dann sagen Sie Ja zu dieser Motion, wie es Ihre Kommission auch[NB]getan[NB]hat, und zwar mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich bitte Sie, diese Motion aus dem Nationalrat anzunehmen.