Bellaiche Judith · Nationalrat · 2023-03-06
Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-06
Wortprotokoll
Endlich, "enfin"! Es ist ein kleiner Schritt, aber immerhin einer - und ein sinnvoller dazu. Urkunden sollen vollständig digital ausgestellt und aufbewahrt werden können, ohne zuerst gedruckt und dann gescannt werden zu müssen. Es gibt zwar heute schon einige progressive Kantone, die digitale Urkunden ermöglichen, aber das Original muss nach wie vor auf Papier erstellt und aufbewahrt werden. Eine medienbruchfreie Digitalisierung ist heute auch für jene Kantone nicht möglich, die dazu bereit wären.
Da der vorliegende Gesetzentwurf auch ein zentrales Register für Digitalurkunden vorsieht, können diese künftig in einheitlicher Form und an einem sicheren Ort gespeichert werden. Es ist auch absolut sinnvoll, dass der Bund diese Aufgabe übernimmt, damit nicht 26 dezentrale Digitalregister geführt werden müssen. Dies tut der Hoheit der Kantone über die Notariate und deren Prozesse denn auch keinen Abbruch; sie behalten diese. Darüber hinaus ist das Angebot von Digitalurkunden nicht einmal obligatorisch, was wir eher bedauern. Aus unserer Sicht hätte man sogar einen Schritt weiter gehen und den Grundsatz "Digital first" auch bei den Notariaten einführen können. Dazu fehlte dann doch der Mut, und mit Blick auf das aufgeweichte EMBAG ist das einigermassen verständlich.
Somit erachten wir diese Vorlage als einen ersten, aber sicher nicht letzten Schritt in die richtige Richtung. Wenn die kantonalen Notariate realisieren, wie viel Lagerraum sie mit diesem Digitalisierungsschritt einsparen, führt sie vielleicht die ökonomische Räson zu einem Umschwenken.
Zu den Minderheiten: Wir werden die beiden Minderheitsanträge Markwalder bei Artikel 10 unterstützen, hingegen den Minderheitsantrag Kamerzin bei Artikel 15 ablehnen, jeweils aus demselben Grund: Gut gemeint ist häufig das Gegenteil von gut.
In Artikel 10 sollen explizite Datenschutzpflichten aufgenommen werden. Aber solche ergeben sich bereits aus dem Datenschutzgesetz. Was der Klarheit dienen soll, führt im Gegenteil zu Unklarheit. Weshalb werden diese Pflichten nochmals aufgenommen? Entsprechen sie dem Datenschutzgesetz, sind sie nicht notwendig. Sollen sie jedoch darüber hinausgehen oder davon abweichen, müsste man dies entsprechend spezifizieren.
Ähnlich sieht es bei Artikel 15 aus, wo etwas willkürliche Detailvorgaben gemacht werden, die weder vollständig sind noch in diesem Detailgrad ins Gesetz gehören. Das verunklärt das Gesetz und führt zu Verwirrung. Deshalb folgen wir hier der Minderheit.
Zusammengefasst: Wir werden auf die Vorlage eintreten. Retten Sie Bäume und unterstützen Sie dieses Gesetz ebenfalls.