Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2023-03-06
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-06
Wortprotokoll
Die Schweiz ist ein neutraler Staat und soll ein neutraler Staat bleiben. Wir haben das Neutralitätsrecht zu beachten. Neutralitätsrecht ist Völkerrecht. Gemäss dem Haager Abkommen von 1907 darf sich die Schweiz als neutraler Staat nicht an Kriegen beteiligen, sie muss das Gleichbehandlungsgebot beachten, sie darf keine kriegführenden Parteien unterstützen, sie darf keinem Militärbündnis beitreten, und sie darf auf dem eigenen Territorium keine fremden Truppen zulassen. All diese Bestimmungen beachtet die Schweiz; sie hält sie zu Recht minutiös ein. Im Haager Abkommen steht aber nirgends, dass die Schweiz über eine so restriktive Nichtwiederausfuhrerklärung verfügen muss, wie sie in Artikel 18 KMG enthalten ist.
Die Neutralität ist auch in der Bundesverfassung verankert, und zwar in zwei Artikeln, die sich auf die Bundesversammlung bzw. den Bundesrat beziehen, ansonsten aber gleich lauten. In Artikel 173 Absatz 1 Litera a heisst es in Bezug auf die Bundesversammlung unter dem Titel "Weitere Aufgaben und Befugnisse": "Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz." In Artikel 185 Absatz 1 heisst es unter dem Titel "Innere und äussere Sicherheit": "Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz."[NB]Inhaltlich[NB]definiert die Bundesverfassung die Neutralität aber nicht.
Weder in der Haager Konvention noch in der Bundesverfassung ist festgehalten, dass die Schweiz über eine so restriktive Nichtwiederausfuhrerklärung wie in Artikel 18 KMG verfügen muss. Diese Fessel haben wir uns selber angelegt. Diese Fessel erweist sich als kontraproduktiv, und von dieser Fessel müssen wir uns lösen. Warum? Weil wir die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz stärken, verbessern und erhöhen wollen. Dies haben wir bereits letzte Woche in der Debatte des Postulates zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz entschieden. Hier können wir nun einen unerlässlichen, viel wichtigeren Schritt machen, Nägel mit Köpfen machen sozusagen.
Falls die Ukraine gegenüber dem russischen Aggressor unterliegt, ist die Sicherheit in ganz Europa gefährdet. Es geht um unsere eigene Freiheit, die geschützt wird. Wenn wir bei der Wiederausfuhr der Waffen keine Änderung zulassen, dann hindern wir zudem andere europäische Länder daran, ihre Sicherheit zu verteidigen. Wir schwächen damit unsere eigene Verteidigungsfähigkeit ebenso.
Wir wollen und können selbstverständlich kein Kriegsmaterial in das Konfliktgebiet schicken, darum geht es ja auch nicht, sondern es geht einzig und allein darum, dass die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen und Munition, die sich bereits in Beständen der europäischen Partner befinden, ermöglicht wird. Sind sie blockiert, ist dies ein Problem für Europa und damit auch für uns. Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht: Die Schweizer Waffen haben tatsächlich eine Bedeutung, weil sich eben die europäischen Bestände langsam leeren. Wie können wir es verantworten, andere europäische Länder daran zu hindern, ihre eigene Sicherheit zu verteidigen und damit auch die unsrige?
Ich bitte Sie, die Motion 22.3557 zu unterstützen, auch wenn ich selbst sie ebenso nicht für das Gelbe vom Ei halte. Das Gesetz soll im Zweitrat klar dringlich erklärt werden. Es soll auch eine Rückwirkung eingeführt werden. Und, da bin ich mit Kollege Jositsch einig, demokratiepolitisch ist es nicht schön, wenn jetzt bereits wieder eine Gesetzesänderung stattfindet. Dennoch ist die Welt heute eine ganz andere als damals, als wir die Korrektur-Initiative in diesem Rat behandelt haben. In der damaligen Situation wäre auch eine Erhöhung des Militärbudgets unter keinen Umständen möglich gewesen. Niemand hat mit diesem grauenhaften, schrecklichen Krieg gerechnet. Wenn dieser Krieg damals schon geherrscht hätte, wäre diese Korrektur-Initiative ganz anders behandelt worden. Diese Situation ist nicht vergleichbar, und in dem Sinne ist für mich auch eine Wiederanpassung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial angezeigt.
Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wird das Völkerrecht wirklich aufs Übelste verletzt. Wenn wir unseren Beitrag nicht leisten, sind wir eben nicht neutral, Kollege Jositsch, einmal mehr, sondern dann unterstützen wir indirekt den Aggressor. Wir können meines Erachtens nicht länger einfach wegschauen. Nichts und niemand verpflichtet uns, die Wiederausfuhrbewilligung für Waffen und Munition so restriktiv zu handhaben, weder unsere Neutralität noch unsere Bundesverfassung. Es ist einzig und allein diese Fessel im Kriegsmaterialgesetz, die uns daran hindert. Befreien wir uns davon, und erlauben wir die Wiederausfuhr für Länder mit gleichen Werten und vergleichbarem Exportkontrollregime. Stehen wir gemeinsam ein für Völkerrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.