AB 315371
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Die hier vorliegende Initiative ist eine von mehreren Vorlagen, die im Moment in der Pipeline sind. Die Vorlage gefährdet das austarierte Mietsystem, stellt eine massive Verschlechterung dar und würde auf dem Buckel der Mieterinnen und Mieter ausgetragen.
Mit der parlamentarischen Initiative soll das Recht auf Untermiete eingeschränkt werden. Bereits wegen kleinerer Fehler bei Formalitäten soll eine Kündigung ausgesprochen werden dürfen. Ein Schelm ist, wer hier Böses denkt und beispielsweise vermutet, dass es vielleicht einfach darum geht, den Kündigungsschutz zu schwächen und so mittelfristig die Renditen erhöhen zu können. Denn es besteht kein gesetzlicher Handlungsbedarf. Die heute vorhandenen Regeln sehen bereits eine Zustimmung der Vermieterschaft für eine Untermiete vor, jedoch ohne übertriebenen Formalismus. Aus Sicht der grünen Fraktion sollte also vielmehr die Umsetzung der bestehenden Regeln angeschaut werden. Die grüne Fraktion beantragt deshalb, wie auch der Bundesrat, Nichteintreten auf dieses Geschäft.
Ich möchte schon eingangs grundlegende Mängel der Vorlage herausstreichen:
Erstens ist die vorgesehene Zweijahresfrist für die Verweigerung des Untermietverhältnisses in vielen Kontexten zu kurz. Denken Sie hierbei beispielsweise an ein Auslandsstudium, einen vorübergehenden Arbeitsaufenthalt für eine Unternehmung im Ausland oder für eine Mission für eine internationale Organisation wie das IKRK. Ich werde auf diesen Punkt in der Detailberatung bei meinem Minderheitsantrag noch genauer eingehen.
Zweitens wird nicht zwischen der vollständigen Untervermietung des Mietobjekts und der teilweisen Untervermietung unterschieden. Häufig wird ein Zimmer dann untervermietet, wenn sich die persönliche Situation der Mietpartei wesentlich ändert oder eine Person die Wohnung nicht alleine finanzieren kann. Vielleicht will sie auch einfach Wohnraum sinnvoll nutzen.
Völlig unverhältnismässig ist die ausserordentliche Kündigungsfrist bei Untermietverhältnissen, die beispielsweise wegen Formfehlern nicht den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Diese Form der Kündigung ist die allerhärteste, welche das Mietrecht kennt. Im geltenden Mietrecht kommt diese Kündigungsform zur Anwendung, wenn die Mietpartei die Miete nicht bezahlt oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, insbesondere bei Belästigungen oder Beschädigungen des Mietobjekts.
Wir müssen die Vorlage in einen grösseren Zusammenhang stellen: Seit fünfzehn Jahren sind die Hypothekarzinsen tief, doch die Mieten sind immer weiter angestiegen. Viele Haushalte sind am Limit und zahlen viel zu hohe Mieten. Immer mehr Personen bezahlen rund einen Drittel ihres Einkommens fürs Wohnen, was ein viel zu hoher Anteil ist. Das Bundesamt für Wohnungswesen geht davon aus, dass der Referenzzinssatz noch in diesem Jahr ansteigen wird. Das wird Mietzinserhöhungen zur Folge haben. Hier gilt es, zu erwähnen, dass der Referenzzinssatz seit 2009 neunmal gesenkt wurde. Jedoch hat nur gerade ein Sechstel der Vermieterinnen und Vermieter den Mietenden diese Reduktion weitergegeben.
Wir kritisieren, dass das Parlament den ohnehin schwachen Kündigungsschutz in der Schweiz weiter abbaut und in einem zweiten Schritt die Marktmiete durchsetzen will. Stoppen wir diese Politik gegen die Mieterinnen und Mieter in unserem Land!
Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf die parlamentarische Initiative "Missbräuchliche Untermiete vermeiden". Besten Dank, dass Sie meiner Minderheit folgen.