Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-06
Wortprotokoll
Bisher wurde aus folgenden Gründen auf spezielle Anforderungen bei der Förderung von Fotovoltaikanlagen verzichtet:
Die Umsetzung von Fotovoltaikanlagen soll für die Branche und die Bauherrschaft möglichst einfach gestaltet werden. Zusätzliche Anforderungen erhöhen den administrativen Aufwand, was vermieden werden soll.
Fotovoltaikanlagen mit Modulen aus Silizium weisen eine stetig sinkende Umweltbelastung auf. So beträgt diese nach einer Studie von treeze Ltd., einer Schweizer Firma für Ökobilanzen, von 2020 noch 82 Umweltbelastungspunkte (UBP) pro Kilowattstunde. Damit belasten Fotovoltaikanlagen die Umwelt weniger als halb so stark wie der aktuelle Stromproduktionsmix der Schweiz. Hier geht man gemäss der Studie "Umweltbilanz Strommixe Schweiz 2018" des Bundesamtes für Umwelt von 200 UBP pro Kilowattstunde aus.
Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung vom 1. Januar 2024 plant der Bundesrat zudem Anforderungen an die Energieeffizienz - Sie werden darüber beim Mantelerlass befinden können - und die Bereitstellung von Informationen. Auch soll dann die Energiekennzeichnung von Fotovoltaik-Modulen und Fotovoltaik-Wechselrichtern eingeführt werden.