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Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-03-08

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Schweiz ist heute Schlusslicht in Europa, was die Windkraft angeht. Nicht einmal 1 Prozent des Schweizer Stroms kommt aus Windkraftanlagen. Zum Vergleich: Unser Nachbarland Österreich, ebenfalls ein Binnenland, deckt bereits 13 Prozent des Energiebedarfs mit Windkraftanlagen.

Lange hat man gesagt, die Schweiz sei halt kein Windland. Das stimmt aber nicht, im Gegenteil: Das Windkraftpotenzial in der Schweiz ist grösser als bisher angenommen. Eine 2022 erschienene Studie des BFE schätzt das minimale Winterstrompotenzial auf ungefähr 16,3 Terawattstunden jährlich, übers ganze Jahr auf fast 30 Terawattstunden. In der Schweiz gibt es über das ganze Land verteilt geeignete Standorte für Windräder, von den Jurahöhen über das Mittelland bis zu den Voralpen und den Alpen.

Interessant ist die Windenergie, weil sie gerade in den kritischen Wintermonaten zwischen Oktober und März einen wertvollen Beitrag an die Stromversorgung leistet. Etwa zwei Drittel der Jahresproduktion von Windenergieanlagen fallen im Winterhalbjahr an. Ein Ausbau der Windkraft trägt deshalb dazu bei, die Winterstromlücke mit inländischem, erneuerbar produziertem Strom zu schliessen. Windkraft liefert Strom genau dann, wenn die Stauseen geleert werden müssen. Mit Windenergie kann die Wasserkraft geschont werden.

Warum bleibt dieses grosse Potenzial in der Schweiz fast ungenutzt? Von der Idee bis zur Realisierung von Windpärken dauert es normalerweise fast zwanzig Jahre. Der langwierige Bewilligungsprozess zieht das Verfahren in die Länge. Windpärke brauchen eben zwanzig Jahre von der Idee bis zur Realisierung. Diese lange Verfahrensdauer nimmt den Investorinnen und Investoren buchstäblich den Wind aus den Segeln bzw. aus den Rotoren ihrer Projekte.

Jetzt soll es vorwärtsgehen! Der "Wind-Express", das Pendant zur Solaroffensive, das wir heute beraten, dient dazu, die letzte Stufe der Bewilligungsverfahren zu beschleunigen, und dies ohne Abstriche beim Umweltschutz. Die Bewilligungsverfahren von weit fortgeschrittenen Projekten sollen abgekürzt werden. Bei den Windenergiepärken, die unter die Vorlage fallen, hat die Abklärung der Naturwerte bereits auf der Ebene der Nutzungsplanung stattgefunden. Insofern ist ein abgekürztes Bewilligungsverfahren für diese Anlagen auch aus Sicht des Umweltschutzes akzeptabel.

Die Vorlage sieht vor, dass die Baubewilligung für Windkraftprojekte von nationalem Interesse vom Kanton erteilt wird, nicht wie bisher von der Gemeinde. Voraussetzung dafür ist, dass eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorliegt. Gegen die Baubewilligung kann nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden. Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich. Die Gerichte sollen zügig entscheiden. Dieses gestraffte Verfahren kommt so lange zur Anwendung, bis der Zubau einer gewissen Produktion pro Jahr erreicht ist. Danach gelten wieder die ordentlichen Verfahren.

Wie lange soll jetzt das beschleunigte Verfahren gelten? Wir, die SP-Fraktion, favorisieren die Version der Minderheit I (Jauslin). Diese Version gewährleistet, dass eine klare Messgrösse, nämlich die zugebaute Leistung, im Gesetz verankert wird. Die Produktion ist, wie wir vorhin gehört haben, schwankend. Die installierte Leistung kann hingegen fix gemessen werden. So haben die Bewilligungsbehörden entsprechend auch Sicherheit. Eine Minderheit unserer Fraktion wird der Minderheit II (Clivaz Christophe) zustimmen, die eine Beschränkung der beschleunigten Verfahren auf einen Produktionszubau von 0,6 Terawattstunden jährlich vorsieht.

Den Rückweisungsantrag Imark lehnen wir ab. Dieser bremst die nötige Beschleunigung aus. Dann könnten wir genauso gut alles beim Alten lassen. Es ist so, dass auch Einzelpersonen im Rahmen des Nutzungsplanungsverfahrens Einsprache erheben können. Die Volksrechte sind also auch beim beschleunigten Verfahren gewährleistet. [PAGE 271]