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preparatory:AB 315653

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Beratungen in der UREK-N zu dieser Vorlage waren aus Sicht der SVP unseriös. Es wurde keine Vernehmlassung durchgeführt, mit der Begründung, es seien keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. In der Kommission wurden Anhörungen durchgeführt, aber nur ein sehr kleiner Kreis wurde eingeladen, Gegner wurden keine eingeladen.

Ursprünglich war vorgesehen, dieses Gesetz ultradringlich in nur einer Session von beiden Räten abschliessend behandeln zu lassen, so, wie das letzten Herbst beim "Solar-Express" geschehen ist. Mit einem solchen Vorgehen wird mehr und mehr versucht, die gescheiterte Energiestrategie irgendwie noch zurechtzubiegen. Verfassungsrechtlich gesehen, ist dieses Vorgehen bedenklich. Bereits jetzt ist die Rede davon, dass im Rahmen der Beratung dieses "Solar-Expresses" in den beiden Räten unsauber gearbeitet wurde. Der Ständerat hat diesem unseriösen Vorgehen dann eine Abfuhr erteilt.

Der Widerstand in der Bevölkerung gegen Windkraftanlagen ist grundsätzlicher Art. Es gibt Bedenken bezüglich Naturschutz, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, Vogelschutz und Biodiversität. Die Rückbaubedingungen, Rodungs- und Erschliessungsvoraussetzungen und weitere Aspekte sind immer wieder Thema. Aus diesen Gründen steht die Bevölkerung dem Bau solcher Anlagen sehr oft kritisch bis ablehnend gegenüber. Es ist auch eine Frage der Energiedichte. Nehmen Sie das Kernkraftwerk Gösgen. Wenn Sie dieses mit der Jahresproduktion von Windanlagen ersetzen wollen, dann brauchen Sie 1750 Kraftwerke. Sie können auch 5000, 10[NB]000, 20[NB]000 Windkraftwerke bauen - die Stromlücke, die sich mit all diesen Zielen auftut, mit dem Netto-null-Ziel usw., schliessen Sie damit eben nicht.

Das Verhältnis der produzierten Energie zu den hohen Kosten und massiven Eingriffen in die Natur für den Bau dieser Anlagen und den Bau von Stromleitungen ist nicht optimal. Die Schweiz ist kein Windland. Die Windvoraussetzungen sind schlecht, die bisher gebauten Windanlagen stehen an über dreihundert Tagen im Jahr komplett still.

Die Vorlage möchte Windpärke, deren Zonenplanung bewilligt wurde, sofort und ohne Baubewilligung erstellen lassen; Sie haben es gehört. Der Nutzungsplan soll als Baubewilligung gelten. Das geht aber nicht, ein Nutzungsplan kann keine Baubewilligung sein. Ein Nutzungsplan umschreibt nur die Zonenbestimmungen in einem Text, aber nicht das Bauwerk an sich.

Stellen Sie sich vor, was eine Gebäudeversicherung macht, wenn plötzlich eine Windturbine zu brennen beginnt und keine Baubewilligung vorliegt! Was macht ein Anwohner, wenn die Lärm- und Schattenwurfgrenzwerte überschritten werden? Oder was macht ein Landeigentümer, wenn die [PAGE 269] Zufahrtsstrasse durch den Bau beschädigt wird oder diese sogar einstürzt? Oder was machen unsere Kinder, wenn diese Turbinen und ihre Fundamente nie zurückgebaut werden?

Des Weiteren werden die Gemeinden mit dieser Vorlage in ihren Partizipationsrechten fundamental eingeschränkt. Es ist daher auch kein Zufall, dass sich der Gemeindeverband gegen diese Vorlage ausgesprochen hat. Auch diese Leute wurden übrigens von der UREK-N nicht angehört. Entschuldigen Sie, aber so macht man in der Schweiz nun einmal keine Politik!

Die Bevölkerung ist von diesen Prozessen zunehmend oder ganz ausgeschlossen. Sie haben vorhin die Kommissionssprecherin gehört. Sie hat gesagt, die Bevölkerung könne im Nutzungsplanverfahren mitreden. Das gilt aber nicht für alle Kantone. Gerade beim Projekt im Kanton Solothurn trifft es nicht zu - das wurde von der Kommissionssprecherin erwähnt -, dass es unter diese Bestimmung fällt; dort konnte die Bevölkerung nicht mitreden. Es ist auch bekannt, dass genau die Leute, die so argumentieren, in ihren Kantonen darauf hinarbeiten, dass die Bevölkerung bei den Nutzungsplanungen immer weniger Einfluss hat.

Die SVP bot im Rahmen dieser Vorlage sogar Hand zu einem Kompromiss, der die Bevölkerung, als Ausgleich zu einer Beschleunigung, stärker mit einbeziehen sollte. Das wurde aber abgelehnt. So, wie es jetzt vorliegt, ist das Gesetz ein Pfusch. Mit den erwähnten Punkten, bei denen ein Angriff berechtigt ist, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem Referendum enden.

Darum beantragt Ihnen die SVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag, die geltenden Verfassungsbestimmungen zu berücksichtigen und einen Ausgleich zu schaffen, damit unliebsame Projekte durch die lokale Bevölkerung per Mehrheitsentscheid verworfen werden können.