preparatory:AB 315705
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08
Wortprotokoll
In Anhang V geht es um die Höhe des Steuertarifs bei Ersatzprodukten. Der Entwurf des Bundesrates sieht in Ziffer 1 für nikotinhaltige Erzeugnisse, die mittels nachfüllbarer elektronischer Zigaretten konsumiert werden können, eine Besteuerung von 20 Rappen je Milliliter vor. Der Steuertarif berechnet sich auf der Grundlage eines Äquivalenzwerts von Einwegkartuschen und -kapseln im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten und wird um 95 Prozent tiefer berechnet. Daraus würde sich eine effektive Besteuerung von 15,4 Rappen je Milliliter nikotinhaltiger Flüssigkeit ergeben. Zum Vergleich: Italien erhebt eine Steuer von 0,08 Euro und Deutschland per 1. Januar 2024 eine von 0,2 Euro. Andere Länder haben noch keine Besteuerungen. Sie sind jedoch in Diskussion und stehen demnächst vor der Einführung.
Die Mehrheit der Kommission hat sich bei der Bemessung der Tarifhöhe dem Bundesrat angeschlossen, obwohl die Anmerkung, dass die Höhe "aus Gründen der Ergiebigkeit" um 95 Prozent tiefer angesetzt wurde, nicht gerade glücklich und überzeugend gewählt ist.
Den Antrag der Minderheit Germann, diese Besteuerung auf 11 Rappen zu senken, hat die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Germann seine Minderheit dann noch begründen wird. Die steuerliche Belastung fällt mit dem Steuertarif gemäss Entwurf des Bundesrates um rund 93 Prozent tiefer aus als bei herkömmlichen Tabakzigaretten, das sind also 2 Prozent weniger als anvisiert.
Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.