Pelli Fulvio · Nationalrat · 2003-03-13
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Seit 1993 ist die Zahl der dank dem WEG jährlich geförderten Wohnungen von 13 000 auf weniger als 2000 gesunken. Das ist ein Zeichen dafür, dass einerseits das Förderungssystem technisch nicht mehr funktioniert hat, aber auch, dass ein fehlendes Interesse an der Förderung besteht, was in Zeiten der tiefen und sogar sehr tiefen Zinsen keine Überraschung ist. Seit Jahren stellt sich die Politik die Frage, ob es immer noch einen Sinn hat, den Bau von preisgünstigen Mietobjekten zu fördern. Ich erinnere insbesondere an die Berichte der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle von 1996, die von der GPK des Nationalrates beauftragt worden war, oder an die Diskussion über die Kantonalisierung im Rahmen des neuen Finanzausgleichs.
Während seit Jahren bekannt ist, dass das WEG als konjunkturpolitisches Instrument total ungeeignet ist, bestehen Meinungsverschiedenheiten bezüglich seiner politischen Wirksamkeit: Es kann nicht bezweifelt werden, dass in der Vergangenheit mit der Wohnbauförderung gewisse Ziele sozialpolitischer Natur erreicht worden sind; doch bestehen begründete Zweifel, dass das heute noch der Fall ist. Die Senkung der Nachfrage in den letzten sieben Jahren ist ein Zeichen dafür, dass dieses Instrument trotz der technischen Verbesserung, die das neue Gesetz bringt, nicht mehr notwendig ist. Die Frage nach der Verhältnismässigkeit der Anstrengungen des Bundes ist mehr als berechtigt.
Es ist die Überzeugung der FDP, dass die Weiterführung der Wohnbauförderung keiner effektiven Notwendigkeit mehr entspricht, und dass das zur Verfügung stehende Geld viel besser für andere Bundesziele - auch sozialpolitischer Natur - verwendet werden kann. Für 2003 stehen laut der Botschaft 75 Millionen Franken zur Verfügung, um Darlehen zur Förderung von Miet- und Eigentumsobjekten gewähren zu können. Der Bundesrat glaubt aber, dass dank dem angepassten Förderungssystem die Nachfrage steigen wird. Er möchte deshalb zuerst 120 Millionen für 2004 und dann je 150 Millionen für die Jahre 2005 und 2006 zur Verfügung haben. Die FDP ist aber skeptisch und fragt sich, ob es nicht vernünftiger wäre - bevor man dank der verbesserten Offerte die Nachfrage etwas künstlich erhöht -, dem Volk die Frage zu unterbreiten, ob es immer noch glaube, dass die Wohnbauförderung zu den Sozialzielen der Eidgenossenschaft gehören müsse. Nach 30 Jahren ist es nach Meinung der FDP absolut gerechtfertigt, eine Volkskontrolle zu machen, bevor man weiterhin Hunderte von Millionen Franken an Bundesgeldern zu diesem Zweck ausgibt. Deshalb wird unsere Fraktion nächste Woche eine Parlamentarische Initiative zur Anpassung von Artikel 108 der Bundesverfassung einreichen.
Es scheint uns unangebracht, die heutige Situation inzwischen zu ändern. Die Kürzung des vom Bundesrat geforderten Kredites von 496 auf 300 Millionen Franken ist eigentlich keine Kürzung. Sie ist hingegen Ausdruck des Wunsches, die Beträge nicht zu erhöhen, bevor das Volk nochmals entschieden hat.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag zu unterstützen. Die Zeit, die notwendig ist, um eine Volksabstimmung zu organisieren, wird auch nützlich sein, um zu kontrollieren, ob das Instrumentarium des neuen Gesetzes besser ist als das vorherige.