Lexipedia

Ritter Markus · Nationalrat · 2023-03-08

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird in Block 1, wo wir über acht Minderheitsanträge reden, überall der Mehrheit folgen, dies aus folgenden Gründen:

Bei Artikel 2 Absatz 4 haben wir einen Ergänzungsantrag vorliegen, der aber so nicht nötig ist. Das ist in anderen Bestimmungen bereits enthalten und wird dort abgedeckt.

Bei Artikel 2 Absatz 6 werden klimapolitische Ziele aufgeführt, die eingebaut werden sollen. Diese Ziele werden aber im Parlament bereits in diversen anderen Vorlagen auf Gesetzes- und Verfassungsstufe diskutiert. Eine Vorgabe in weiteren Gesetzgebungen wie dem Landwirtschaftsgesetz ist daher weder nötig noch sinnvoll.

Zu Artikel 3 Absätze 3 und 3bis: Es gibt in der Landwirtschaft immer wieder Innovationen in Nischenbereichen wie Aquakulturen oder bei der Algen- und Insektenzucht. Diese Tätigkeitsfelder sind sehr landwirtschaftsnah und sollen in der Landwirtschaftszone auch möglich sein - wo denn sonst?

Zu Artikel 6c: Eine separate Regelung für einen Absenkpfad für Treibhausgase ist im Landwirtschaftsgesetz nicht nötig. Diese Anliegen sind in anderen Gesetzgebungen, die alle Wirtschaftsbereiche betreffen, bereits in Diskussion.

Zu Artikel 6d, "Ausbaupfad Tierwohl": Das Tierwohl hat in der Schweiz bereits ein sehr hohes Niveau erreicht und liegt international gesehen auf einem absoluten Spitzenplatz. Weitere Bestimmungen sind nicht nötig. Das wurde vom Volk mit der Ablehnung der Massentierhaltungs-Initiative auch so bestätigt. Die Kosten würden bei der Einführung eines solchen Ausbaupfades Tierwohl deutlich steigen, wie ich im Eintretensreferat aufgezeigt habe. Allen, die höhere Tierwohlstandards wollen, steht die Möglichkeit offen, Label-Produkte wie IP- oder Bioprodukte zu kaufen.

Zu Artikel 12 Absatz 1 und der Minderheit I (Fischer Roland), zu Artikel 12 Absatz 4 und der Minderheit II (Munz) sowie zur Minderheit III (Fischer Roland): Bei allen drei Minderheiten geht es um die Absatzförderung. Diese Minderheiten wollen die Absatzförderung einschränken oder ganz aufheben. Sinn und Zweck der Absatzförderung bei landwirtschaftlichen Produkten ist es, die Mehrwerte von Schweizer Lebensmitteln gegenüber Importprodukten aufzuzeigen. Bei der Absatzförderung muss die Branche immer gleich viel Geld aufbringen, wie der Bund zur Verfügung stellt. Es ist also eine Verbundfinanzierung. Ja, wir haben höhere Vorgaben im Bereich des Tierwohls sowie der Umwelt- und der Gewässerschutzgesetzgebung. Wir müssen diese aber den Konsumentinnen und Konsumenten auch aufzeigen und in Mehrwert setzen können.

In der Schweiz werden drei Viertel des Kulturlandes für die Graswirtschaft genutzt. Das Gleiche gilt für das gesamte Sömmerungsgebiet. Dies hängt mit den topografischen und klimatischen Gegebenheiten zusammen. Gras kann man nur mit Wiederkäuern für die menschliche Ernährung zu Milch und Fleisch veredeln und damit eben auch für die menschliche Ernährung verfügbar machen. Im Sinne der Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit sollten wir diesen natürlichen Gegebenheiten auch in der Absatzförderung weiterhin Beachtung schenken. Die Absatzförderung ist wichtig und wird von den Branchen - vom Produzenten über die Verarbeitung bis hin zum Handel - ganz klar mitgetragen.

Ich bitte Sie auch hier, die Anträge der Minderheiten abzulehnen und überall in Block 1 der Mehrheit zu folgen.