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Baumann Kilian · Nationalrat · 2023-03-09

Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-03-09

Wortprotokoll

Unsere Fraktion unterstützt die Mehrheit der Minderheitsanträge in diesem Block. Bei zwei Anträgen zur Marktentlastung werden sich grosse Teile unserer Fraktion enthalten.

Geht es um ökologische Anpassungen in der landwirtschaftlichen Produktion, wird immer wieder und zu Recht auf die Problematik der Importe verwiesen. Diese sind häufig günstiger, da sie nicht unsere Produktionsstandards in den Bereichen Ökologie und Nachhaltigkeit erfüllen müssen. Billigimporte unterlaufen so die Anstrengungen von uns Bäuerinnen und Bauern und setzen uns unter wirtschaftlichen Druck. Das passende Instrument, um diesem Missstand zu begegnen, ist der Grenzschutz für Agrargüter. Gegenwärtig dient dieses Instrument vor allem zum Schutz der einheimischen Produktion, etwa durch die fortlaufende Anpassung der Zölle an die Anbausaison in der Schweiz. Die Zollansätze bieten aber auch einen geeigneten Hebel, um gezielt die nachhaltige Entwicklung des schweizerischen Landwirtschafts- und Ernährungssystems zu fördern. Und das passiert nämlich, indem die Zollsätze auch an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. So wird endlich für gleich lange Spiesse gesorgt, und der Druck durch Billigimporte lässt nach.

Anders als immer wieder behauptet, ist eine WTO-konforme Umsetzung sehr wohl möglich. Bei den meisten Agrargütern wird gegenwärtig nicht einmal der Spielraum bei den gebundenen Zöllen genutzt. Diese sind allgemein hoch, und die meisten Zollsätze liegen deutlich darunter.

Dass die Handelsbeziehungen der Schweiz zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen, wurde 2017 mit Artikel 104a in der Bundesverfassung verankert. 78 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem zugestimmt. Es ist endlich an der Zeit, dass dieser klare Entscheid auch in die gesetzlichen Grundlagen aufgenommen wird.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag Trede zu Artikel 17 zu unterstützen. Wer sich fragt, wieso die bürgerlichen Bauernvertreter hier nicht mithelfen, der kann die Titelseite einer grossen Schweizer Zeitung von heute Morgen studieren.

Den Anträgen der Minderheiten Bertschy und Grossen Jürg zu den Artikeln 50 und 52 wird die Mehrheit der grünen Fraktion nicht zustimmen. Zwar werden die Massnahmen des Bundes zur Marktentlastung zu Recht kritisiert, da sie Fehlanreize setzen und verstärken, insbesondere beim Fleisch und der Eierproduktion. Trotzdem sind wir mehrheitlich der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen für Marktentlastungsmassnahmen bestehen bleiben sollen.

Die landwirtschaftliche Produktion wird in langen Zyklen geplant, und es ist nicht immer möglich, auf Marktverschiebungen zu reagieren. Die Corona-Krise und die weltweiten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haben uns vor Augen geführt, wie schnell sich die Lage an den Märkten ändern kann. Die Mehrheit unserer Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass der Bund nötigenfalls den Markt entlasten können sollte, damit das wirtschaftliche Risiko nicht allein bei den landwirtschaftlichen Betrieben haften bleibt. Wir werden deshalb der Aufhebung der Artikel 50 und 52 mehrheitlich nicht zuzustimmen.

Der Minderheitsantrag Bertschy zu Artikel 70a möchte wieder zum Entwurf des Bundesrates zurück. Das unterstützen wir, denn es ist für uns unverständlich, wieso wichtige Punkte wie die Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Ökosysteme keine Voraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen sein sollen.

Auch der Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 73 wird von der grünen Fraktion klar unterstützt. Angesichts der sich zuspitzenden Biodiversitätskrise müssen in diesem für die langfristige Versorgungssicherheit zentralen Bereich die nötigen Schritte gemacht werden. Auch die Beiträge für Beratungskosten sollen gesetzlich verankert werden, da sich diese Beratungen für die Betriebe im Bereich Biodiversität als sehr wirkungsvoll erwiesen haben.

Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen darum, den beiden Minderheitsanträgen zu Artikel 70a und zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben b und c zuzustimmen.