Hefti Thomas · Ständerat · 2023-03-13
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
Es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass wir von Einzelfällen sprechen und dass das Gesetz, die Artikel 64d und 69 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), flexible Lösungen erlaubt. Zwischen 2017 und 2021 kam es zu insgesamt 32 Ausreisen von schwangeren Frauen auf dem Luftweg; in den letzten beiden Jahren dieses Zeitraumes, 2020 und 2021, waren es lediglich deren drei. Das Gesetz erlaubt es, die Ausreisefristen länger anzusetzen oder zu verlängern - ohne Begrenzung. Das Gesetz lautet nämlich so: "Eine längere Ausreisefrist ist anzusetzen oder die Ausreisefrist wird verlängert, wenn besondere Umstände wie die familiäre Situation, gesundheitliche Probleme oder eine lange Aufenthaltsdauer dies erfordern." Die Schweiz kann also im Einzelfall jeweils die konkreten Umstände sowohl vor als auch nach der Geburt berücksichtigen, und sie tut dies auch. Wir tun also nichts Unrechtes, wenn wir die Motion wie die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat zur Ablehnung empfehlen.
Ich möchte noch anmerken, dass für mich der Diskussion zu dieser Frage etwas Verstörendes anhaftet. Wie ich der Begründung der Motion entnehme, ist der Anlass für den Vorstoss ein Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, der an die Schweizer Behörden gerichtet ist. Sie haben richtig gehört: "Verhütung von Folter", und die Adressaten sind die Schweizer Behörden. Allein dieses Setting macht die Schweiz schlecht und stellt sie an den Pranger. Wir müssen uns dies aber nicht gefallen lassen, denn unser Recht erlaubt eine flexible und dem Einzelfall gerecht werdende Praxis. Das Perfide an diesem Setting ist nämlich auch, dass die Üblen, d. h. diejenigen, die Menschen durch Misswirtschaft, Korruption und grausame, menschenverachtende Regierungsmethoden in die Flucht treiben, völlig in Ruhe gelassen und ausgeblendet werden. Das soll doch nicht sein.
Wir dürfen nicht naiv sein, und wir sollten daher die Praxis, wie sie in der Schweiz möglich ist und wie sie das Gesetz erlaubt, so belassen. Deshalb müssen wir keine Änderung am Gesetz vornehmen.