Banga Boris · Nationalrat · 2003-03-17
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident, ich habe gedacht, dass Sie sich so "rausschleichen" würden. Ich zitiere Ihnen Artikel 259 StGB, Absätze 1 und 2: "Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Wer öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen auffordert, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft."
Herr Bundesrat, wenn ich heute Abend vor das Bundeshaus gehe und in einer Demonstration dazu aufrufe, das Bundeshaus anzuzünden, werde ich bestraft; das ist klar. Jetzt die andere Frage: Wenn ich das singenderweise mache - ich kann zwar nicht gut singen -, stehe ich dann innerhalb der künstlerischen Freiheit und werde nicht bestraft?