Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-03-15
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SP-Fraktion zu den Minderheitsanträgen.
Bei Artikel 10 StromVG will die Kommission eine komplette Entflechtung von Netz, Energie und Dienstleistungen bei den Energieversorgungsunternehmen. Eine vollständige Entflechtung wäre aber nur im Falle einer Vollliberalisierung des Strommarktes nötig. Die Kommission geht mit ihrem Antrag sogar noch weiter, als es die EU fordern würde und als es für ein Stromabkommen nötig wäre. Der Antrag der Kommission würde zu einer grossen Bürokratie führen. Wir lehnen ihn ab und unterstützen den Einzelantrag Bäumle, der den Status quo beibehalten will. Es gibt aktuell keinen Grund, eine Änderung vorzunehmen.
Zu Artikel 15 Absatz 1bis StromVG: Grosse Dächer von Landwirtschaftsbetrieben sind sehr oft bestens für die Solarnutzung geeignet. Es ist wichtig, dass diese grossen, oft gut besonnten Flächen genutzt werden. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, die Kosten für die nötige Netzverstärkung zur Ableitung des Stromes bei solchen grossen Anlagen nicht von den Eigentümern tragen zu lassen, sondern als anrechenbare Netzkosten zu definieren. Das würde Anreize für Landwirtschaftsbetriebe setzen, solche Anlagen zu bauen. Die Minderheit Page will das unverständlicherweise streichen. Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei Artikel 15 Absatz 3bis Buchstabe a StromVG möchte die Kommissionsmehrheit am geltenden Recht festhalten. Die Kosten intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme, inklusive bestimmter Kosten für die Sensibilisierung im Bereich Verbrauchsreduktion, sollen anrechenbar sein. Hier werden wir der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit Vincenz ablehnen, die diese Bestimmung streichen will.
Nun kommen wir zum Kernstück dieses Blockes, der Liberalisierung des Messwesens. Das betrifft Artikel 17a StromVG und viele weitere Artikel. Für uns ist klar: Es braucht Transparenz im Messwesen. Energieeffizienzmassnahmen und eine intelligente Verbrauchssteuerung können nur gelingen, wenn die nötigen Daten vorhanden sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen das Recht haben, ihre Daten selbst zu verwenden, und auch die Produzenten müssen darauf Zugriff haben. Die Daten müssen aber auch geschützt sein. Eine Liberalisierung des Netzwesens ist dafür aber nicht nötig. Vielmehr ist das Erheben von Messdaten unmittelbar mit dem Netzbetrieb verflochten und das Recht der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen aber endlich mit der Installation von intelligenten Zählern, den sogenannten Smart Metern, vorwärtsmachen. Es ist unverständlich, dass deren Einführung so lange dauert. Der Einzelantrag Müller-Altermatt fordert ein Recht auf intelligente Zähler. Konsumentinnen und Konsumenten, die einen solchen Zähler haben wollen, sollen ihn auch installiert bekommen. Wir unterstützen diesen Einzelantrag.
Bei Artikel 17bbis StromVG geht es um die Flexibilisierung beim Einspeisen, Bezug und Speichern von Strom. Die Solarstromproduktion ist volatil, d. h., es gibt Phasen, in denen sehr viel Solarstrom produziert wird, und Phasen, in denen wenig eingespeist werden kann. Hier braucht es die Möglichkeit, das Einspeisen von Solarstrom zu reduzieren, wenn es vorübergehend zu viel Strom gibt, oder den Verbrauch vorübergehend zu senken, wenn das nicht der Fall ist. In diesem Artikel wird die Möglichkeit dazu geschaffen.
Wer eine solche Anlage besitzt, ist Eigentümerin oder Eigentümer eben dieser Flexibilität. Akzeptiert man Flexibilität, kann man eine Entschädigung verlangen. Die Mehrheit möchte jedoch eine Standardlösung. Es geht vor allem darum, sehr viel Solarenergie integrieren und bei Bedarf die Einspeisung auch ohne einen Vertrag mit dem jeweiligen Besitzer reduzieren zu können. Dieser muss jedoch informiert und entschädigt werden.
Die Minderheit I (Vincenz) will keinen standardmässigen Zugang zu dieser Flexibilität. Dieser soll einer ausdrücklichen Genehmigung bedürfen. Es ist aber wichtig, dass Netzbetreiber schnell und ohne Probleme auf Flexibilität zugreifen können. Nur so können die zukünftigen enormen Spitzen bei der Fotovoltaik bewältigt werden. Es geht also um die Sicherheit und Stabilität des Netzes. Den Antrag der Minderheit II (Egger Kurt) lehnen wir hier ab. Dem Antrag der Minderheit III (Schneider Schüttel) werden wir zustimmen. Sie fordert eine Bagatellgrenze für die Vergütungspflicht von Produktionsverlusten.
Schliesslich zum Anhang 1 StromVG: Der Einzelantrag Martullo ist ein eigentlicher Wahlkampf-Antrag. Schauen Sie, Frau Martullo, die fünfzehn Projekte, die im Anhang 1 festgeschrieben werden sollen, sind dank unserer ehemaligen Bundesrätin Sommaruga aus den langen Verhandlungen der verschiedenen Akteure am runden Tisch Wasserkraft als Kompromiss hervorgegangen. Wenn Sie nun ein neues Projekt aufnehmen wollen, torpedieren Sie diesen Kompromiss. Im Übrigen ist das Projekt Chlus ja auch kein Speicherwasserkraft-Projekt. Vielmehr würde es Bandstrom produzieren. Wir lehnen den Antrag ab.