preparatory:AB 317332
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-15
Wortprotokoll
Bei meiner Minderheit zu Artikel 26a des Kernenergiegesetzes geht es um Stilllegungsvoraussetzungen für Kernkraftwerke. Dazu erzähle ich Ihnen eine kleine Geschichte: Die Geschichte spielte sich leider nicht in Seldwyla ab, sondern hier bei uns in der Schweiz. Sie zeigt die Kurzsichtigkeit der aktuellen Energiepolitik, wie sie mit den Mehrheiten von Mitte-Links zur Energiestrategie 2050 zustande gekommen ist.
Es war einmal ein Kernkraftwerk in der Gemeinde Mühleberg im Kanton Bern. Das Werk hatte eine Nettoleistung von 373 Megawatt und speiste Jahr für Jahr 3 Terawattstunden Strom ins Netz ein. Die Anlage erzeugte CO2-freien Strom, bei gleichbleibender Leistung, rund um die Uhr. Dies tat sie mit Ausnahme von jeweils zwei bis vier Wochen im Sommer, in denen die Anlage für die Jahresrevision und den Brennelementwechsel abgestellt werden musste. Damit deckte diese Anlage rund 5 Prozent des gesamten Schweizer Strombedarfs. Für eine Verlängerung des Langzeitbetriebs wurden dem KKW Mühleberg entsprechende Auflagen durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat gemacht, die mit Neuinvestitionen verbunden waren. Die BKW rechnete mit Investitionen von rund 200 Millionen Franken für den Weiterbetrieb. Da sich diese Investitionen gemessen an der erwartbaren Restlaufzeit des Werkes und auch aufgrund der tiefen Strompreise der 2000er-Jahre nicht zu rechnen schienen, entschied die Betreiberin, das KKW Mühleberg stillzulegen.
Hier mache ich eine kleine Klammerbemerkung: Aufgrund dieses Entscheides zu behaupten - so wie das Mitte-Links immer tut -, die Kernenergie rentiere sich nicht mehr, entbehrt jeder Grundlage. Es ging hier um Zusatzinvestitionen, die mit Auflagen verbunden waren und die über eine Restlaufzeit bei tiefen Strompreisen hätten abgeschrieben werden müssen. Das ist eine andere Rechnung, das ist eine Investitionsrechnung. Da kann man nicht grundsätzlich behaupten, Kernenergie rentiere nicht.
Wie dem auch sei, das KKW Mühleberg ging vom Netz, und nur drei Jahre nach der Ausserbetriebnahme schlugen die Prognosen der Gegner der Energiestrategie 2050 voll durch: Die Strompreise stiegen ins Unermessliche, die Mangellage wurde Realität. In Windeseile musste der Bund in der Folge für 500 Millionen Franken Reservekraftwerke bauen. Acht mit Gas oder Öl betriebene Turbinen wurden erstellt. Der CO2-Ausstoss dieser acht Öl- oder Gaskraftwerke unter Volllast ist exorbitant hoch. Solche Anlagen sind vergleichbar mit Kohlekraftwerken. Im Gegensatz zum KKW Mühleberg, welches eine Leistung von 373 Megawatt CO2-freier [PAGE 505] Stromproduktion hatte, haben die acht Kraftwerke in Birr zusammen eine Leistung von lediglich 250 Megawatt. Neben der Realisierung von neuen CO2-Schleudern setzte der Bund die Notmassnahmen für eine Speicherreserve um und investierte in eine mögliche Nutzung von Notstromaggregaten.
Die Kosten für all diese Massnahmen belaufen sich auf 850 Millionen Franken, und diese Gelder müssen die Konsumenten im Jahr 2024 zusätzlich berappen. Der Strompreis wird dafür einen Aufschlag von rund 1,3 Rappen pro Kilowattstunde erfahren. Die 200 Millionen Franken, die für den Weiterbetrieb des KKW Mühleberg nötig gewesen wären, erscheinen im Gegensatz dazu gerade lächerlich.
Jetzt zur Moral dieser Geschichte: Mit den Erfahrungen des Winters 2022/23 liegt es auf der Hand, dass der Bund bei der Ausserbetriebnahme weiterer CO2-frei produzierender Kernkraftwerke folgende Grundsätze immer zuerst abklären muss:
1.[NB]Ist die entsprechende inländische, CO2-freie Ersatzstromproduktion zu jeder Saisonalität und zu jeder Tageszeit vollständig gewährleistet?
2.[NB]Soll der Bund den allfällig nötigen Weiterbetrieb finanziell unterstützen, solange die Voraussetzungen für die Ausserbetriebnahme bzw. für die erwähnte inländische Ersatzstromproduktion nicht erfüllt sind?
Der Tag wird irgendwann einmal kommen, an dem auch Beznau, Gösgen oder Leibstadt noch zusätzliche Auflagen erhalten. Der Rat ist darum eingeladen, die von meiner Minderheit vorgesehene Änderung anzunehmen, um eine Wiederholung des beschriebenen Schildbürgertums in der schweizerischen Energiepolitik in Zukunft verhindern zu können.
Wir danken Ihnen, wenn Sie darum dem Antrag zu Artikel 26a des Kernenergiegesetzes zustimmen.
Grundsätzlich zum Kernenergiegesetz: Wie wir beim Eintreten zu dieser Vorlage erwähnt haben, steht die SVP-Fraktion grundsätzlich zu den beschlossenen Zubauzielen. Wir erachten es einfach als unrealistisch, diese Ziele ausschliesslich mit Wind-, Wasser- und Solarenergie zu erreichen. Bereits wenige Jahre nach Inkrafttreten dieser neuen Gesetze wird man feststellen, dass es zusätzliche Stromquellen braucht. Für diesen Fall sehen wir in Artikel 12 Absatz 4 KEG eine Eskalationsstufe vor, damit der Bau von neuen Kernanlagen an bestehenden Standorten vereinfacht erfolgen kann. In Artikel 12a KEG präsentieren wir Ihnen eine Auswahlsendung verschiedener Formulierungen, wie das bestehende Neubauverbot für Kernkraftwerke präzisiert werden kann. Zentral ist dabei die Orientierung an der Sicherheit. Die wohl beste Formulierung orientiert sich am international definierten Sicherheitsstandard für Kernkraftwerke, der sogenannten Kernschadenhäufigkeit, wie dies im Minderheitsantrag III (Egger Mike) beschrieben ist. Mit dieser Formulierung kann die Sicherheitsstufe der Werke ganz präzise bestimmt werden. Im Hinblick auf einen möglichen Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative wäre eine solche Präzisierung des bestehenden Technologieverbots sinnvoll.
Den Minderheitsantrag Egger Kurt zu Artikel 26 Absätze 3 und 4 KEG lehnen wir natürlich ab. Als die Grünen im Rahmen der Diskussion in der Kommission feststellten, dass die SVP-Fraktion plötzlich Anträge zum KEG stellt, haben sie kurzerhand ihre alten Forderungen von 2016 aus der Mottenkiste geholt. Sie entsprechen grosso modo den damaligen Forderungen der Ausstiegs-Initiative, die vom Schweizervolk trotz der damals kernenergiefeindlichen Stimmung in den Schweizer Medien hochkant abgelehnt wurde - nicht auszudenken, wo wir heute stehen würden, wenn die Bevölkerung auf die leeren Versprechen der Grünen vertraut hätte!
Gemäss der Ausstiegs-Initiative wäre vorgesehen gewesen, Gösgen 2024, also nächstes Jahr, vom Netz zu nehmen. Noch heute sind auf der Website der Ausstiegs-Initiative Behauptungen wie jene zu lesen, wonach die Schweiz bei einem Ja zur Ausstiegs-Initiative nicht mehr Strom aus dem Ausland importieren müsse. Das war eine Aussage. Sie können auch eine andere Aussage immer noch nachlesen: Der geordnete Atomausstieg sorge für Sicherheit und schütze die Heimat. Oh! Heute wissen wir, dass das alles nicht wahr ist. In der Presse wurde damals z. B. behauptet, der Ausstieg bis 2025 sei realistisch, 90 Prozent der Atomenergie könnten bis dann mit Wasserkraft und importiertem, sauberem Strom kompensiert werden. Das sagte damals Cécile Bühlmann von Greenpeace. Da fragt man sich: Sind das etwa die gleichen Grünen wie die, die in diesem Saal bei jeder Gelegenheit die Wasserkraft torpedieren? Oder Frau Rytz, sie sagte damals, die Initiative sei ein Sicherheitsnetz gegen die unglaublichen Risiken und die unglaublichen Folgekosten der Atomenergie. Das grösste Risiko aber, welches die Schweizer Kernkraftwerke haben, ist das permanente Schlechtreden dieser Technologie durch links-grüne Kreise.
Seitdem haben sich die Realitäten um 180 Grad gedreht, und wir können froh sein, dass wir noch vier sichere und CO2-frei produzierende Kernkraftwerke in diesem Land haben. Ansonsten hätte die Schweiz kurzerhand noch mehr schmutzige Ölkraftwerke bauen müssen.
Letzte Woche war eine namhafte Persönlichkeit, ein Vertreter von Swissgrid, hier unten in der Galerie des Alpes. Er hat auf den Punkt gebracht, was der Antrag der Minderheit Egger Kurt bedeutet: Er hat gesagt, es sei Selbstmord, den Antrag anzunehmen. Mehr muss man dazu nicht sagen, es erübrigt sich jede weitere Aussage.
Noch kurz zum Raumplanungsgesetz: Wir unterstützen den Einzelantrag Fluri.
Zu den Windkraftanlagen: Es braucht sicher keine Maximalabstände, sondern es braucht Minimalabstände für Windenergieanlagen, damit die negativen Auswirkungen für Anwohner auf ein standardisiertes Minimum beschränkt werden können. Darum unterstützen wir die Minderheit II (Strupler) und lehnen die Minderheit I (Bäumle) ab.
Zum Steuerharmonisierungsgesetz: Die Minderheit Munz, die Investitionen bei einem fossil betriebenen Heizungsersatz nicht mehr abzugsfähig machen will, lehnen wir ebenfalls ab.