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preparatory:AB 31741

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-18

Wortprotokoll

Namens der Minderheit I beantrage ich Ihnen, an der Version des Bundesrates festzuhalten, die in diesem Rat sehr deutlich angenommen worden ist und eigentlich nur mit einer Stimme am qualifizierten Mehr der Ausgabenbremse gescheitert ist.

Die Wohnbauförderung ist eine Verfassungsaufgabe - sie steht als Muss-Formel in der Bundesverfassung. Man kann jetzt nicht aus irgendwelchen wahlpolitischen, ideologischen oder finanzpolitischen Gründen sagen: Jetzt fahren wir das nach unten. Ich möchte nochmals daran erinnern - es sind ja viele Argumente schon angeführt worden -: Mit diesem Kredit, vor allem auch mit dem Kredit nach Absatz 1 Buchstabe a, der jetzt unter Druck steht, werden auch Alterswohnungen, Alterswohnsiedlungen und Überbauungen für Altersgenossenschaften finanziert. Wir wissen aus der Statistik, dass diese Wohnungen preislich um etwa 24 Prozent tiefer liegen. Sie müssen wissen - auch diejenigen, die den Kredit bekämpfen -: Sie werden hier natürlich eine Verteuerung auslösen, die dann letztlich von irgendwem bezahlt werden muss, sei es von den alten Leuten, sei es über Ergänzungsleistungen oder im Fall von Familien in prekären Verhältnissen über die Sozialhilfe.

Ich bitte Sie, dass wir jetzt dem Bundesrat folgen und nicht eine Kürzung vornehmen. Es ist uns bewusst - und das ist in der Kommission gesagt worden -, dass es schon schmerzlich genug sein wird, wenn das Entlastungsprogramm kommt, weil dort sowieso gespart wird. Wenn Sie schon jetzt eine Kürzung vornehmen, wird von diesem tieferen Niveau aus "heruntergespart".

Deswegen bitte ich Sie, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten.