Dittli Josef · Ständerat · 2023-03-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine ausführliche Stellungnahme zu meiner Interpellation. Die Argumentation kann ich teilweise nachvollziehen. Teilweise werden jedoch die Probleme verkannt, die sich in der Praxis stellen und die infolge der Digitalisierung deutlich zugenommen haben. Die Situation ist nicht mehr vergleichbar mit derjenigen im Jahre 2011, als das Pauschalvergütungssystem eingeführt wurde und das Bundesamt für Sozialversicherungen festhielt, dass die Pauschale auch vergütet werde, wenn ein Hörgerät in einer Apotheke, online oder im Ausland gekauft wird. Der seit Corona allgemein stark zunehmende Online-Verkauf sowie der Verkauf von Billigprodukten finden auch im Hörgerätesektor statt, was bei den Akustikfachgeschäften zu einer Verlagerung, d. h. zu einem Rückgang der Kunden, führt.
Die bundesrechtlichen Anforderungen an Messkabinen, Audiologiegeräte und staatliche Kontrollen steigen. Diese Diskrepanz führt einerseits zu einer sehr hohen bis übertriebenen technischen Qualität und entsprechenden Fixkosten für die Akustikfachgeschäfte und andererseits zu einer schlechten Hörversorgung von Online-Kunden. Die vom Bundesrat erwähnten Zahlen, nach denen sich 94 bis 98 Prozent aller IV- bzw. AHV-Versicherten für eine Versorgung bei einer Akustikfachperson entscheiden, erachtet z. B. der Schweizerische Fachverband der Hörgeräteakustik, Akustika, heute als nicht repräsentativ. Gemäss Eurotrak-Hörstudie 2022 sind es weniger, nämlich 92 Prozent.
Dazu kommt, dass Personen, die ihr Hörgerät wegen Unzufriedenheit nicht mehr tragen, statistisch unvollständig erfasst werden. Die Aussage am Schluss des zweitletzten Absatzes der Stellungnahme des Bundesrates, dass die Anzahl der nicht getragenen Hörgeräte somit im heutigen System der IV und AHV nicht zu-, sondern abgenommen habe, ist nicht die Folge von Systemwechseln und auch nicht der Einführung der Pauschale zu verdanken, sondern der Tatsache, dass die Fachpersonen auch unter erschwerten Bedingungen einen guten Job gemacht haben.
Für mich bleibt die Frage, ob nicht zum Schutz der Hörgeräteträger eine minimale Regulierung sinnvoll wäre, wie sie bereits vor 2011 bestand und heute noch für Versicherte bei der Militärversicherung und der Suva gilt. Zudem könnte damit erreicht werden, dass die Pauschalen von IV und AHV nur noch in denjenigen Fällen ausbezahlt werden, in denen die grösstmöglichen Chancen bestehen, dass das Hörgerät seinen Zweck auch erfüllt, da es durch eine Fachperson angepasst wurde.
In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat für die Antwort.