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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-03-16

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16

Wortprotokoll

Es ist meines Erachtens Sache des Motionärs, zu sagen, ob er einverstanden mit dem Ordnungsantrag ist, die Motion zur Vorprüfung an die Kommission zu überweisen. Ich wehre mich nicht dagegen, aber ich bin etwas erstaunt darüber, was die Antragstellerin und jetzt insbesondere auch Ständerat Sommaruga dazu gesagt haben.

Der Motionär möchte mit seiner Motion eigentlich eine sehr, sehr einfache Frage klären, nämlich die Frage: Wie wird im Sinne von Artikel 269 des Obligationenrechts der zulässige bzw. der missbräuchliche Mietzins berechnet, wenn der Referenzzinssatz dann wieder einmal die Grenze von 2,0 Prozent übersteigen wird? Wir alle wissen, dass dieser Moment kommen wird, und ich würde es jetzt nicht als richtig erachten, wenn wir die Auffassung hätten, mit der Überweisung an die Kommission müsse eine generelle Auslegeordnung zum Mietrecht und zur Frage der Renditeberechnung gemacht werden.

Das Mietrecht ist seit 1990 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damals bewusst auf eine konkrete Regulierung im Obligationenrecht verzichtet. Er hat das der Praxis überlassen. Es hat sich eine reiche Praxis entwickelt, die immer wieder kritisiert wurde, aber letztlich haben alle Seiten damit zu leben gelernt. Es geht mit der Motion von Kollege Engler eigentlich nur um eine sehr einfache Frage, und ich meine, wenn jetzt der Ordnungsantrag gutgeheissen wird, dann muss sich die Kommission auch auf dieses Thema der Motion beschränken.

Ich würde, anders als der Motionär, den Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen bitten, das nicht erst spätestens im übernächsten Quartal in der Kommission für Rechtsfragen zu traktandieren, sondern im nächsten Quartal, denn alle Mietparteien, Vermieterschaft und Mieterschaft, haben ein Interesse an einer raschen Klärung der bestehenden Rechtsunsicherheit.

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