Lexipedia

preparatory:AB 317808

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-16

Wortprotokoll

Ich deklariere an dieser Stelle meine Interessenbindung: Als Präsidentin des Schweizerischen Zivilschutzverbandes habe ich ein direktes Interesse daran, dass Sie meine Motion unterstützen.

Schauen Sie sich in der Schweiz um. Der Zivilschützer im Thurgau trägt eine andere Schutzbekleidung als der Zivilschützer in Genf. Der Zivilschützer aus dem Kanton Zürich ist nochmals anders eingekleidet. Es gibt bedauerlicherweise kein einheitliches Erscheinungsbild der Zivilschützerinnen und Zivilschützer, die in der Schweiz im Einsatz stehen. Der Bund soll neu die Beschaffung und Finanzierung der persönlichen Schutzausrüstung für alle Zivilschutzangehörigen übernehmen. Das ist alles, was ich mit der Motion verlange. Dadurch wird die Beschaffung effizienter. Es muss ebenfalls sichergestellt werden, dass ein gesamtschweizerisch einheitliches Erscheinungsbild des Zivilschutzes gewährleistet ist. Dazu sind die gesetzlichen Grundlagen anzupassen.

Im Geschäft 21.052, "Alimentierung Armee und Zivilschutz, Teil 1", beantragt der Bundesrat mit der Massnahme B, dass eine weitestmögliche Aufgabe des Wohnsitzprinzips angestrebt wird. Die Aufweichung des Wohnsitzprinzips hat das Potenzial, die kantonalen Bestandesunterschiede zu reduzieren und die Bestände in den bevölkerungsschwachen Kantonen zu verbessern. Mit der Aufweichung des Wohnsitzprinzips ist auch die bestehende Regelung, die eine kantonale Beschaffungshoheit vorsieht, nicht mehr zeitgemäss.

Um ein gesamtschweizerisch einheitliches Erscheinungsbild des Zivilschutzes zu gewährleisten, muss nun der Bund diese Aufgabe übernehmen. Die Kosten der persönlichen Ausrüstung für einen Zivilschutzangehörigen betragen während der gesamten Dienstdauer rund 800 Franken, inklusive der Ersatzbeschaffungen.

Schauen Sie: Der Zivilschutz wurde im vergangenen Jahr von den Kantonen schon wieder bei der Notfallunterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine eingesetzt. Was die ungewisse Zukunft bezüglich der Betreuung weiterer Schutzsuchender anbelangt, kann man nur Vermutungen anstellen. Beim Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie, dem [PAGE 574] grössten und längsten Einsatz in seiner ganzen Geschichte, verzeichnete der Zivilschutz von Februar 2020 bis Ende März 2022 total gegen 560[NB]000 Diensttage, geleistet von rund 41[NB]000 Dienstpflichtigen. Diesen Einsatz hat der Bundesrat mit insgesamt drei Aufgeboten erlassen. Der polyvalente Zivilschutz erwies sich in über drei Jahren Einsatz als wichtiges, gar unverzichtbares Instrument zur Bewältigung der diversen Krisen. Der Zivilschutz erhält grösste Anerkennung aus der Bevölkerung, von der Politik und auch in den Medien.

Am 7. September 2022 hat der Bundesrat den Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 veröffentlicht. Sie, geschätzte Frau Bundesrätin, haben in den vorherigen Antworten auch immer wieder auf diesen wichtigen Bericht und Zusatzbericht verwiesen. Der Zusatzbericht zeigt auf, wie der Krieg die Zivilbevölkerung betrifft, und zeigt in diesem Zusammenhang eben auch die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes auf. Dessen Leistungsfähigkeit und Ausrichtung auf einen bewaffneten Konflikt soll verbessert werden, unter anderem durch eine Anpassung des Leistungsprofils und der Ausbildung, die Bereitstellung adäquater Schutzräume und sanitärer Schutzanlagen, die Weiterentwicklung der Systeme für die Alarmierung und Information sowie auch das Schliessen von Lücken im ABC-Schutz. Gerade vor dem Hintergrund dieser neuesten Erkenntnisse aus dem Zusatzbericht, welchen der Bundesrat am 7. September 2022 veröffentlicht hat, ist der Antrag des Bundesrates vom 24. August 2022 auf Ablehnung meiner Motion noch weniger nachvollziehbar.

Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen. Sie zeigen mit einer Unterstützung dieser Motion Ihre Wertschätzung zugunsten des Zivilschutzes in Ihrem Kanton und in unserem Land.