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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-04-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-04-11

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Imark, im Gegenteil: Das Notrecht ist in der Bundesverfassung begründet. Der Verfassunggeber - das ist das Volk, das über die nachgeführte Bundesverfassung abgestimmt hat - wollte eben genau dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Schäden vom Land abzuwenden. Da muss man halt manchmal schnell handeln können. Wenn die Gesetzgebung so ausgestaltet ist, dass man die ordentliche Gesetzgebung anwenden kann, dann kann man das machen. Aber das war bei der Axpo nicht möglich, das war bei Corona nicht möglich, und das war auch hier nicht möglich. Die Bundesverfassung legt das Fundament für das Notrecht. Ich habe es vorhin gesagt: Es ist keine Freude, Notrecht anzuwenden. Wenn Sie das machen, stehen Sie auch immer vor einer schwierigen Situation und vor einer Krise, die Sie abwenden müssen. Notrecht wenden Sie nicht in guten Zeiten an. Das machen Sie wirklich nur dann, wenn es notwendig ist.