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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-04-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-04-11

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Fischer, ich schicke voraus, dass es verschiedene Meinungen dazu gibt, was die Bundesverfassung bezüglich der Nationalbank zulässt und was sie nicht zulässt. Die Nationalbank ist für die Finanzmarktstabilität, für die Währungsstabilität zuständig. Im Nationalbankgesetz steht, dass sie gegen garantierte Sicherheiten Liquidität zur Verfügung stellen kann. Das sind diese 50 Milliarden Franken. Die weiteren 50 Milliarden Franken sind nicht total ungesichert, sondern es gibt ein Konkursprivileg. Man muss hier trotzdem noch sagen: Die Kundenguthaben der Credit Suisse - ich spreche jetzt von den weltweiten Guthaben - belaufen sich auf etwa 500 Milliarden. Das heisst also, wenn die Credit Suisse in Konkurs gehen würde, könnte sich die Nationalbank in der Konkursmasse zuerst bedienen. Natürlich kommen ganz zuerst die Löhne und dann die Pensionskassenguthaben, aber das wäre die Sicherheit. Darüber hinaus garantiert die Nationalbank keine Ausfallgarantie.

Ich kenne die Diskussion, das ist die "Whatever it takes"-Diskussion. Es gibt ein Postulat, ich glaube aus der WAK-N. Wir werden das gerne anschauen. Es sollen die verschiedenen Jurisdiktionen verglichen werden, und es soll angeschaut werden, wie die Zentralbanken der verschiedenen Länder agieren. Deshalb habe ich am Schluss auch gesagt, wir müssen wissen, welche Art von Finanzplatz wir wollen, denn eine Frage, die man beantworten muss, kann sein, ob in einem solchen Fall die Nationalbank mehr Liquidität zur Verfügung stellen soll oder nicht. Es war jetzt möglich, mit Notrecht ELA plus zu schaffen. Aber Sie können hier nicht mehr übersteuern, und letztlich, ich habe es vorhin auch zu Herrn Schwander gesagt, ist am Schluss alles der Bund, das muss man auch sehen.

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