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Andrey Gerhard · Nationalrat · 2023-04-11

Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2023-04-11

Wortprotokoll

Ich habe es in meinem Votum zum Nachtragskredit angedeutet: Das Postulat, welches wir jetzt behandeln, ist das Resultat der Kommissionsstrategie, Forderungen im Nachgang zur CS-Rettung in ein Mantelpostulat zu überführen. Natürlich war der Drang in der Kommission gross, direkt Motionen und parlamentarische Initiativen zu verabschieden. In Anbetracht der Komplexität der Angelegenheit und des Faktors Zeit erschien es der Kommission jedoch angebracht, nun ganzheitlich zu analysieren, was geschehen ist, wo wir heute stehen und wie es weitergehen muss, damit keine weitere Grossbankenrettung notwendig sein wird.

Ich erläutere nun der Reihe nach die verschiedenen Prüfaufträge, welche die Kommission im Postulatsbericht bearbeitet haben will.

Bei Buchstabe a, der Inventur der juristischen, ordnungspolitischen und finanziellen Auswirkungen der mithilfe von Garantien des Bundes vollzogenen Integration der Credit Suisse in die UBS, geht es darum, eine erste Bilanz ziehen zu können. Die Auswirkungen der Übung sind zweifelsohne komplex und multifaktoriell. Entsprechend interessiert sich die Kommission in diesen Fragen für deren mögliche Schwere, deren Eintretenswahrscheinlichkeit und deren Verortung auf der Zeitachse.

Ähnlich gelagert ist Buchstabe b, wo es um die hypothetische Betrachtung einer rein staatlichen Bewältigung der Krise geht, also um eine Betrachtung ohne Integration der Credit Suisse in die UBS. Auch hierfür ist eine Analyse in gleicher Systematik zu erarbeiten.

Bei Buchstabe c geht es um die Erarbeitung von möglichen Massnahmen zur drastischen Reduktion der Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft.

Mit Buchstabe d soll ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an das obere Management der fusionierten Banken geprüft werden, und zwar ein Verbot in denjenigen Jahren, in denen die Garantie des Bundes zur Verlustabsicherung ganz oder teilweise gezogen wird.

Mit Buchstabe e soll die gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen bzw. bei anderen Personalkategorien von systemrelevanten Banken geprüft werden.

Mit Buchstabe f sollen alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um die Verantwortlichen für die Misswirtschaft bei der Credit Suisse zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Mit Buchstabe g soll geprüft werden, wie die Nachhaltigkeitsziele, die sich der Bund selber gibt bzw. die er international ratifiziert hat, im Fall von ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen eingefordert werden können.

Mit Buchstabe h soll die Erhöhung der Eigenkapitalquote der systemrelevanten Banken auf mindestens 20 Prozent geprüft werden.

Zu guter Letzt kommt bei Buchstabe i die Einführung eines Trennbankensystems bei systemrelevanten Banken, insbesondere mittels Abspaltung der Investment- von der Geschäftsbank, wieder auf den Tisch.

So, das war es bezüglich dieses Mantelpostulates. Dem Bundesrat steht nun die immense Aufgabe bevor, diese Themen mit der nötigen Sorgfalt und Tiefe zu bearbeiten. Dass wir die zuweilen hektische Kommissionsarbeit hier nun mit einem konsistenten Gesamtvorschlag beraten können, ist dem Sekretariat zu verdanken, das aus diesem Potpourri an Anträgen einen konsistenten Vorstoss gezimmert hat.

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