Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02
Wortprotokoll
Aus meiner früheren Tätigkeit im EJPD kenne ich diese Risiken natürlich. Es ist in der Tat so, dass die Geldwäscherei und der Geldeinsatz aus mafiösen Strukturen usw. in Immobilien ein Risiko darstellt. Deshalb hat man die Sensibilisierung der Handelsregisterführer vorangetrieben, damit sie dort auch wirklich genau hinschauen.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was Sie gesagt haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass man heute Immobilien bis zu 100[NB]000 Franken bar bezahlen kann. Es gibt auch eine Obergrenze für Barmitteltransaktionen, die der Branchenverband seinen Mitgliedern empfiehlt. Es sind 15[NB]000 Franken, mit denen das Geldwäschereirisiko auch noch einmal abgesenkt werden soll.
Ich möchte aber eigentlich das Gleiche sagen wie vorhin, als Herr Hurni seine Motion begründet hat: Im Rahmen der Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen soll nicht nur ein Register zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingeführt werden. Insbesondere werden auch weitere Anpassungen im Bereich des Geldwäscherei-Abwehrdispositivs vorgeschlagen, so zum Beispiel im Bereich der Rechtsberufe. Das wird umstritten sein; die Räte haben es schon einmal abgelehnt, Sie können sich erinnern. Dort geht es eventuell um die Einführung von Sorgfaltspflichten für Notare bei der Vorbereitung oder Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien oder in Verbindung mit der Senkung der Schwelle für Barzahlungen, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie Sorgfaltspflichten auslösen. Diese Vorlage wird im Moment im Eidgenössischen Finanzdepartement vorbereitet und sollte, so hoffe ich, nach den Sommerferien in die Vernehmlassung gehen.